Dürre: Sofortmaßnahmen für „extrem betroffene Betriebe“
Die außergewöhnlich hohen Temperaturen und die extreme Trockenheit in der diesjährigen Vegetationsperiode haben in der österreichischen Landwirtschaft, aber auch im Forstbereich sehr hohe Schäden verursacht, die in beiden Bereichen Millionenhöhe erreicht haben. Für viele Betriebe bedeute das eine ernsthafte existenzielle Gefährdung, rasches Handeln sei ein Gebot der Stunde gewesen, heißt es von Seiten des Bauernbundes. Beim agrarpolitischen Herbstauftakt im Rahmen der AgroTier in Wels stellten Landwirtschaftsministerin ministerin Elisabeth Köstinger, Bauernbund-Präsident Georg Strasser und Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger ein „Dürre-Paket“ vor. Dieses umfasst verschiedene Maßnahmen im Bereich Agrarversicherungen, Kreditstundungen sowie Maßnahmen zur Wiederaufforstung in den Wäldern. Das Gesamtvolumen des Pakets liegt bei rund 60 Mio. Euro. Diese Mittel sollen zusätzlich zu den Maßnahmen, die schon bisher gesetzt wurden, bereitgestellt werden, berichtete Köstinger.
„Unser Paket beinhaltet Sofortmaßnahmen, aber auch Maßnahmen zur Vorsorge für die Zukunft“, unterstrich die Ministerin. Der Präsentation dieses Unterstützungspakets seien intensive Gespräche der Bauernvertretung mit der Bundesregierung vorausgegangen. „Das Dürrehilfe-Paket beinhaltet eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen – von der Soforthilfe bis zur Unterstützung bei Vorsorgemaßnahmen. So wird die finanzielle Unterstützung für alle Elementarrisikoversicherungen von 50% auf 55% angehoben. Damit steigt der bisherige Gesamtzuschuss zu diesen Prämien von derzeit 63 Mio. auf künftig rund 75 Mio. Euro. Diese Zuschüsse teilen sich Bund und Länder.
Ein wesentlicher Punkt des Pakets ist die Einführung eines Prämiensystems für Tierausfallversicherungen. Auch hier werden Prämien mit 55% bezuschusst, der Finanzaufwand dafür liegt bei maximal 11 Mio. Euro. Auch hier teilen sich Bund und Länder die Kosten. Raten und Rückzahlungen für Agrarkredite können aufgrund dieser Ausnahmesituation leichter gestundet werden, die Laufzeit von Krediten kann um ein Jahr verlängert werden. Das helfe Betrieben, die aufgrund der Ausfälle und Schäden ansonsten mit ihren Zahlungen in Verzug geraten. Zusätzlich werden Agrarsonderkredite „Trockenheit“ für Betriebe in betroffenen Regionen aufgelegt. Die Darlehenshöhe reicht von 5.000 bis maximal 50.000 Euro. Der Bund gewährt Zinszuschüsse zu diesen Darlehen.
Für besonders betroffene tierhaltende Betriebe werden zudem 20 Mio. Euro als Soforthilfe bereitgestellt. Damit soll insbesondere jenen Landwirten geholfen werden, denen infolge von Vieh-Notverkäufen der Verlust ihrer wirtschaftlichen Grundlage droht. Auch hier teilen sich Bund und Länder die Kosten. Die Bundesmittel sollen über Umschichtungen innerhalb der VP-Ressorts dem BMNT zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Aufteilung dieser 20 Mio. Euro Soforthilfe wolle man ein treffsicheres Modell finden, da die Schäden oft „innerhalb einer Gemeinde zwischen Sonn- und Schattseite unterschiedlich sind.“ In jedem Fall wolle man dieses Geld nicht mit der Gießkanne verteilen, weil dafür auch der Betrag zu gering sei. Generell sollen nur „extrem betroffene Betriebe, bei denen es um die Existenz geht“ entschädigt werden. Grundsätzlich wurde von der Agrarspitze ja vor einigen Jahren die Prämisse ausgegeben, Schäden nicht mehr über den Katastrophenfonds abwickeln zu wollen. Köstinger unterstrich daher die besondere Bedeutung jener Maßnahmen im Bereich der Versicherungen, die über mehrere Jahre greifen sollen.