Dürre: Ausgleichszahlungen schon im Oktober möglich
Die EU-Kommission erlaubt ihren Mitgliedstaaten die EU-Fördergelder bis zu 70% der Direktzahlungen aus der 1. Säule und bis zu 85% für die Zahlungen der Ländlichen Räume aus der zweiten Säule bereits im Oktober auszubezahlen. Das gab die Kommission Ende der Woche bekannt. Damit sollen die schlimmsten Auswirkungen der Dürre, die weite Teile Europas heimsucht, gelindert werden. „Ich bin sehr besorgt über die aktuellen Entwicklungen. Die EU-Kommission steht bereit, den betroffenen notleidenden Landwirten mit den Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik bei der Bewältigung der Herausforderungen beizustehen“, wird EU-Kommissar Phil Hogan in einer Aussendung zitiert.
Zusätzlich dürfen die Mitgliedsstaaten auch nationale Beihilfen zahlen. Bis zu 80% der auf Trockenheit basierenden nachgewiesenen Verluste und bis zu 90% der erstattungsfähigen Kosten von Wetterkatastrophen bedingten Ernteschäden können demnach ersetzt werden. Ruft ein Mitgliedstaat eine „Naturkatastrophe“ und den nationalen Notstand aus, können sogar bis zu 100 % der durch extreme Witterungsbedingungen wie Überschwemmungen, Trockenheit, Tornados oder Wirbelstürme verursachten Schäden beglichen werden.