Foto: agrarfoto.com

Deutschland verbietet betäubungslose Ferkelkastration

Der deutsche Bundesrat hat am vergangenen Freitag ausführlich über Anträge aus mehreren Ländern debattiert, die betäubungslose Ferkelkastration über das Jahresende hinaus zu erlauben. Bei der Abstimmung erhielten Anträge, die Frist wegen der derzeit noch nicht marktreifen Methoden zur Schmerzausschaltung um ein oder mehrere Jahre zu verlängern, jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Daher bleibt es beim geltenden Recht: Bei unter acht Tage alten männlichen Schweinen ist die chirurgische Kastration ohne Betäubung nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres möglich. Ab 1. Jänner 2019 ist ein Verfahren anzuwenden, das Schmerzen wirksam ausschaltet. Sofern das nicht möglich ist, müssen Tierhalter auf eine chirurgische Kastration verzichten.

Zur Frage, wie die Pflicht zur schmerzfreien Ferkelkastration künftig praktisch umgesetzt werden kann, haben Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern dem Bundesrat jeweils Entschließungsanträge zugeleitet. Darin bitten sie um verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Alternativmethoden zur schmerzfreien Kastration und zur Unterstützung für die Viehhalter bei der Umsetzung der Rechtslage ab Jänner 2019. Die beiden Entschließungsanträge wurden in der jüngsten Plenarsitzung an die Fachausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen damit befassen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, kritisiert die Entscheidung des Bundesrates, mit der eine Fristverlängerung für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration abgelehnt wurde, scharf: „Die Blockadehaltung der Bundesländer ist nicht nachvollziehbar und ein fatales Signal für die Ferkelerzeuger. Damit ist zu befürchten, dass viele Betriebe in Deutschland aufgeben müssen. Jetzt ist der Bundestag gefordert, schnellstmöglich eine Lösung zu suchen, damit unsere Ferkelerzeuger eine Zukunft haben und im europäischen Wettbewerb mithalten können“, so Rukwied.