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Deutschland: Stalleinbrüche bleiben „Hausfriedensbruch“

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart, dass Stalleinbrüche weiterhin als Hausfriedensbruch gelten und daher strafbar bleiben. „Einbruch bleibt Einbruch. Geltendes Recht zum Schutz der Bauernfamilien hat somit wieder eine Stärkung erfahren. Wir sind dankbar, dass denjenigen, die zur Beschaffung von Videoaufnahmen nachts in Ställe eindringen und Hausfriedensbruch begehen, die Grenzen in einem Rechtsstaat deutlich aufgezeigt wurden“, so Rukwied.

Die in einem radikalen Tierrechtsverein in Tübingen aktiven Täter hatten sich im Mai 2015 zusammengetan, um in mehrere Ställe mit Putenhaltung bei Schwäbisch Hall einzudringen und Videoaufnahmen für eine Kampagne sowie zur Weitergabe an Journalisten zu beschaffen. Bereits im ersten Stall konnten sie von dem Landwirt gestellt und der Polizei übergeben werden. Der betroffene Putenhalter stellte Strafanzeige.

Nachdem die beiden Täter vom Amtsgericht Schwäbisch Hall und in der Berufungsinstanz auch vom Landgericht Heilbronn wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) verurteilt worden waren, verfolgte einer der Täter das Verfahren auf dem Revisionsweg weiter – im Ergebnis ohne Erfolg: In seinem Beschluss vom 4. September 2018 hat das OLG die Revision des Tierschützers gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs verworfen. Damit ist die Verurteilung beider Aktivisten nunmehr rechtskräftig. Eine klare Absage hat das Gericht damit auch höchstrichterlich den Versuchen der Täter erteilt, ihr Eindringen in den Stall mit tierschutzpolitischen Zielen zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.

Auch der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) begrüßt die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart. „Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierschützer dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen“, erklärt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Diese Entscheidung habe Signalwirkung und stärke die Position aller tierhaltenden Betriebe in Deutschland, so Ripke.