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Bewegung beim Schutzstatus großer Beutegreifer

Die zunehmende Ausbreitung großer Beutegreifer wie Wolf, Braunbär oder Eurasischer Luchs in der EU führt das Europäische Parlament nicht zuletzt auf die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften zur Erhaltung einheimischer Wildtierarten zurück. Angesichts der deutlich gestiegenen Zahl gerissener Tiere geraten die Maßnahmen zum Schutz der Herden an ihre Grenzen, kritisieren die EU-Parlamentarier in ihrem Bericht über die derzeitige Lage und die Zukunftsperspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung. „Die Angriffe von Wölfen und nicht geschützten Mischlingen aus Wolf und Hund auf Herden nehmen zu, obwohl immer mehr Ressourcen eingesetzt werden, die für die Viehhalter und die Gesellschaft immer höhere Kosten verursachen“, heißt es darin. Die EU-Abgeordneten plädieren deshalb für eine Anpassung der entsprechenden Anhänge in der EU-Habitat-Richtlinie, um die Ausbreitung der Raubtiere auf bestimmten Weideflächen kontrollieren beziehungsweise steuern zu dürfen. Bereits jetzt hätten Bauern begonnen ihre Tiere einzustallen, was mit der Zeit nicht nur die Aufgabe riesiger Flächen und damit ein erhöhtes Brand- sowie Lawinenrisiko nach sich ziehe, sondern auch intensive Bewirtschaftungsformen fördere. Die Zukunft der umweltschonenden Haltungsmethoden wie etwa im Freien oder die Wanderwirtschaft stehe auf dem Spiel, so die EU-Abgeordneten.

Das Europaparlament fordert deshalb von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und somit zum Schutz der Nutztierbestände. Dazu zählen die Einrichtung von Weideschutzgebieten, in denen eine Regulierung der großen Beutegreifer stattfinden kann, ein angemessener Ausgleich für Verluste durch Angriffe großer Raubtiere  – einschließlich der nicht durch die Habitat-Richtlinie geschützten Raubtiere – sowie finanzielle Mittel zur Anschaffung neuer Ersatztiere. Das EU-Parlament fordert von den Mitgliedstaaten aber auch die Eindämmung von Hund-Wolf-Hybriden sowie eine verbesserte Ausbildung bei Hirten- und Schäferhunden. Außerdem schlagen die EU-Abgeordneten vor, einen „Wolfsbeauftragten“ zu ernennen, um zwischen den verschiedenen betroffenen Interessen sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schutzstatus zu vermitteln sowie durch Wolfsrisse verursachte Verluste zu kompensieren. Als Vorbild soll das in einigen Mitgliedstaaten wie Österreich erfolgreich eingeführte Modell des „Bärenbeauftragten“ dienen.