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Geld für Zäune gegen Wölfe keine „unzulässige Beihilfe“

Die Europäische Kommission hat am Freitag entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100% durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Bislang konnten Schafhaltern und Landwirten nur 80% der Vorsorgekosten, etwa für die Anschaffung von Zäunen oder von Herdenschutzhunden, vergütet werden. Auch solche Schäden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, dürfen fortan vollständig erstattet werden. Neu ist, dass dies auch für indirekte Schäden gilt, wie zum Beispiel für die Behandlungskosten gerissener Tiere beim Veterinär oder für die Arbeitskosten bei der Suche versprengter Tiere nach einem Wolfsangriff. Auch hier waren vorher nur 80% staatliche Erstattung zulässig.