ARGE Heumilch beschließt Tierwohl-Maßnahmen
Bei der Jahreshauptversammlung der ARGE Heumilch zog der seit 2004 amtierende Obmann, Karl Neuhofer, positive Bilanz des abgelaufenen Wirtschaftsjahres: „Gemeinsam mit unseren Partnern im Lebensmittelhandel ist es uns gelungen, Heumilch erfolgreich als Nischenprodukt zu positionieren. Diesen Weg wollen wir auch 2017 weitergehen.“ Dank des Heumilchzuschlags betrug der Mehrwert für die heimischen Heumilchbauern im Vorjahr 30 Mio. Euro. Ein Highlight war auch die Verleihung des EU-Gütesiegels g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität). Das nächste Ziel sei das Gütesiegel g.t.S. für Schaf- und Ziegenheumilch, erklärte Neuhofer, der bei der Hauptversammlung einstimmig in seiner Position bestätigt wurde. Seine Stellvertreter bleiben Gerhard Woerle und Othmar Bereuter.
Nach einjähriger Diskussionsphase hat die Hauptversammlung bei diesem Treffen auch das Heumilchregulativ um weitere Richtlinien zum Thema „Tierwohl“ ergänzt. Diese beinhalten in der Praxis längst angewandte Prinzipien wie die artgemäße und wiederkäuergerechte Fütterung im Laufe der Jahreszeiten sowie den Zugang zu sauberem Wasser. Die kleinen Bestände stellen die persönliche Betreuung der Tiere in den Vordergrund und im Stall gibt es für jede Heumilchkuh ausreichend Platz zum Liegen und Ruhen. Eine dauerhafte Anbindehaltung ist verboten. Eine Kombinationshaltung mit mindestens 120 Tagen Auslauf, Weide oder Alpung ist dabei vorgeschrieben, um für ausreichend Bewegung, Sonne und Frischluft zu sorgen. Neu festgeschrieben wurde auf der Jahreshauptversammlung auch, dass die Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst für sämtliche heimische Heumilchbauern verpflichtend ist. Diese beinhaltet unter anderem regelmäßige Kontrollen und professionelle Beratung durch einen Tierarzt. Zusätzlich ist der Einsatz von Futtermittel, das nicht aus Europa stammt, in Heumilchbetrieben verboten.