Almen: Justizausschuss verabschiedet Haftungs-Änderungen
Konkrete Kriterien für Tierhalter in der Alm- und Weidewirtschaft bringt das gestern vom Justizausschuss des Nationalrats verabschiedete Haftungs-Änderungsgesetz 2019. Die neuen Bestimmungen betonen neben dem Gefahrenpotenzial der Tiere und der Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen vor allem auch die vom Geschädigten zu erwartende Eigenverantwortung. Der Gesetzesentwurf, der von ÖVP und FPÖ unterstützt wurde, ist eine Reaktion auf eine Kuhattacke auf einer Tiroler Alm, bei der eine Touristin ums Leben kam. Der ÖVP-Abgeordnete Georg Strasser verspricht sich von den Gesetzesänderungen Rechtssicherheit für die Almwirtschaft. SPÖ, NEOS und JETZT lehnten hingegen die Änderungen als überflüssig ab und verwiesen auf bereits bestehende Judikatur zu diesem Thema. Nächste Woche soll die Änderung des Gesetzes im Plenum beschlossen werden.
Im Haftungsrechts-Änderungsgesetz wird nun folgender Hinweis eingefügt: „In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Halter bei Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen. Andernfalls hat er die im Hinblick auf die ihm bekannte Gefährlichkeit der Tiere, die ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren und die erwartbare Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen Maßnahmen zu ergreifen. Die erwartbare Eigenverantwortung der Besucher von Almen und Weiden richtet sich nach den durch die Alm- und Weidewirtschaft drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln.“
Wie die erläuternden Bemerkungen zum Gesetzesentwurf klarstellen, soll die Einfriedung und Abzäunung von Almflächen nur die Ausnahme und nicht die Regel sein. Im Sinne eines Abänderungsantrags ist eine Evaluierung der neuen Regeln nach drei Jahren vorgesehen.
Mit der Änderung des Haftungsrechts sei nun ein wichtiger Schritt gesetzt worden und Rechtssicherheit und Klarheit für die Almbauern geschaffen worden, erklärte Strasser. „In den vergangenen Monaten gab es in der Bauernschaft große Verunsicherung. Viele überlegten bereits, ihre Almen für Wanderer und Touristen zu sperren. Das wollen wir natürlich nicht. Für uns ist es wichtig, dass es ein gutes Miteinander von Tourismus und Landwirtschaft gibt. Deswegen sind wir sehr froh, dass wir nun die Änderung – rechtzeitig zu Beginn der Almsaison – auf den Weg gebracht haben.“