Gericht lässt „Steirisches Kürbiskernöl“ löschen
Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat vor rund 20 Jahren die nationale Individualmarke und 2006 eine Unionsmarke „Steirisches Kürbiskernöl“ registrieren lassen. Diese werden von den Landwirten über die Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl auch benutzt. Seither wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen mehrfach geändert. Die Folge ist, dass die beiden Markenregistrierungen gelöscht werden sollen. Die Interessenvertretung hat Vorsorge getroffen und bereits eine internationale Markenanmeldung vorgenommen, die die Weiterführung der bestehenden Wortbildmarke garantiert. Weder für die Erzeuger noch für die Konsumenten ändert sich damit etwas. Die Rückverfolgbarkeit ist mit der auf der Banderole der Kernölflasche gedruckten fortlaufenden Kontrollnummer garantiert. „Wer diese individuelle Zahlenkombination auf der Homepage der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl abfragt, kann den Weg der Kürbiskerne vom Produzenten über die Ölmühle, die diese gepresst hat, zurückverfolgen“, unterstreicht Geschäftsführer Andreas Cretnik.
„Trotzdem erscheint die juristische Beurteilung der Gerichte, wonach die bestehende Individualmarke zu löschen wäre als seltsam, weil diese von der bisherigen Markensystematik und auch Rechtsprechung gänzlich abweicht“, erläutert Cretnik. Daher werden LK und die Gemeinschaft der steirischen Kürbiskernölbauern diese Beurteilung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen.