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Leistungen der Biobetriebe in GAP anerkannt

Bio Austria-Obfrau Barbara Riegler: „Jetzt braucht es eine rasche nationale Umsetzung und konsequente Fortsetzung in der neuen GAP ab 2028″

Am Montag erzielten das Europäische Parlament, die EU-Agrarminister und die Europäische Kommission eine Einigung zur Vereinfachung der Regeln für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Ein zentraler Punkt des Vereinfachungspakets: Die Umweltleistungen von Biobetrieben werden künftig anerkannt. Biobetriebe gelten damit automatisch als konform mit bestimmten Mindestanforderungen (GLÖZ-Standards 1, 3, 4, 5, 6 und 7).

Barbara Riegler bewertet diese Einigung positiv: „Die EU-Institutionen haben einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau für Biobetriebe gesetzt. Damit die Vereinfachung in Österreich wirksam werden kann, braucht es nun eine rasche nationale Umsetzung.“

Gleichzeitig mahnt Riegler zur Eile: „Die Verbesserungen im EU-Recht kommen sehr spät in der laufenden GAP-Periode. Deshalb ist es besonders dringlich, dass dieser Weg auch in der neuen GAP ab 2028 konsequent fortgesetzt wird. Die Anerkennung der Umweltleistungen, die Biobetriebe durch ihre multifunktionale Wirtschaftsweise erbringen, muss sich im Fördersystem ab 2028 entsprechend widerspiegeln. Ohne diese Fortsetzung hat die beschlossene Vereinfachung für Biobäuerinnen und Biobauern in der Praxis nur wenig Relevanz.“