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Wölfe: Niederösterreich ändert Jagdgesetz

Der Niederösterreichische Landtag hat am Donnerstagabend eine Änderung des NÖ Jagdgesetzes beschlossen, die als letzte Konsequenz den Abschuss von gefährlichen Wölfen ermöglicht. Für den Antrag des Landwirtschaftsausschusses stimmten die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ sowie FPÖ, dagegen votierten die Grünen und die NEOS. Mit breiter Mehrheit angenommen wurde auch ein Resolutionsantrag des ÖVP-Abgeordneten Franz Mold betreffend die rasch wachsende Wolfspopulation in Niederösterreich.

Der Wolf sei eine Gefahr für die Menschen in der Region, für die Landwirtschaft und den Tourismus, sagte Mold. Die Sicherheit der Bevölkerung müsse eine höhere Priorität haben als der Artenschutz. Wölfe seien im Waldviertel ganz nahe bei Siedlungen gesichtet worden, Kinder, deren Schulweg an Wäldern vorbeiführe, fühlten sich nicht mehr sicher. Wölfe hätten in der Region bereits mehr als 30 Schafe gerissen, wobei sich alle betroffenen Tiere in umzäunten Arealen befunden hätten. Eine weitere Ausbreitung der Wölfe würde in der Landwirtschaft die Weidehaltung auf lange Sicht gefährden und auch den Tourismus in der Region beeinträchtigen.

„Wölfe haben eine Vermehrungsrate von 30%, das heißt der Bestand verdoppelt sich alle drei Jahre. In Europa leben derzeit laut Schätzungen rund 30.000 Wölfe, daher kann man nicht davon sprechen, dass diese Tierart vom Aussterben bedroht ist. In einer Kulturlandschaft muss es daher möglich sein, dass der Bestand durch Eingriffe reguliert werden kann“, sagte Mold. Im Übrigen erlaube auch die europäische FFH-Richtlinie Maßnahmen zum Schutz der Menschen und der Sicherheit. Solche Maßnahmen müssten jetzt klar geregelt werden, der NÖ Landtag schaffe nunmehr die Grundlagen dafür, so Mold.

Die Änderung im NÖ Jagdgesetz betrifft § 100a. Hier soll es in Absatz 1 nun heißen: „Wenn es sich im Interesse der Gesundheit oder Sicherheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, als notwendig erweist, in einem Jagdgebiet oder mehreren aneinandergrenzenden Jagdgebieten Maßnahmen gegen Großhaarraubwild (Bär, Wolf, Luchs) zu ergreifen, hat die Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 3 Abs. 8 dem Jagdausübungsberechtigten von Amts wegen folgende Aufträge zu erteilen: Vergrämung oder – als letztes Mittel – Abschuss.“

Absatz 2 lautet nunmehr: „Wenn es sich zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden als notwendig erweist, in einem Jagdgebiet Maßnahmen gegen Großhaarraubwild (Bär, Wolf, Luchs) zu ergreifen, hat die Bezirksverwaltungsbehörde dem Jagdausübungsberechtigten von Amts wegen folgende Aufträge zu erteilen: Fang, Betäubung, Besenderung, Vergrämung oder – als letztes Mittel – Abschuss.“

„Das ist kein Freibrief zum Schießen“, stellte Mold zur Novelle klar. Man werde weiterhin am vorgesehenen Stufenplan festhalten. Dieser sehe erstens Entschädigungen für betroffene Bauern vor, zweitens die forcierte Herdenschutz-Beratung und drittens das Monitoring und die Besenderung der Wölfe in Allentsteig. Erst an vierter Stelle folge die Vergrämung sowie die Forderung, den EU-Schutzstatus für den Wolf zu senken. Als letzter Punkt komme nunmehr die Anpassung des NÖ Jagdgesetzes dazu.