Verbraucherkommissar beklagt zu viele Notfallzulassungen
EU-Verbraucherkommissar Vytenis Andriukaitis kritisiert, dass in der EU zu viele Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung über eine Notfallregelung auf den Markt gebracht werden. Die EU-Mitgliedstaaten würden die Ausnahmeregelung in der EU-Pflanzenschutzverordnung reichlich überziehen, monierte Andriukaitis auf dem jüngsten EU-Agrarrat in Brüssel. Die EU-Mitgliedstaaten schöpften bestehende Möglichkeiten nicht aus, um das Angebot an Pflanzenschutzmitteln zu verbreitern, da sie viel stärker auf Wirkstoffe zurückgreifen könnten, die in Nachbarländern bereits eine Zulassung hätten. Die Möglichkeit einer gegenseitigen Anerkennung von nationalen Zulassungen innerhalb von Zonen werde kaum genutzt, empörte sich der EU-Verbraucherkommissar.
Auch sei es nicht richtig, dass in der EU immer weniger neue Wirkstoffe genehmigt werden. „Im Jahr 2011 wurden 429 Wirkstoffe in der EU zugelassen und in diesem Jahr werden es mit 489 etwas mehr“, bemühte Andriukaitis in seiner Stellungnahme im Agrarrat die Statistik. Für ihn gebe es deshalb kaum Argumente, dass die Notfallregelung (Artikel 53 in der EU-Zulassungsverordnung 1107/2009) von den EU-Mitgliedstaaten immer mehr genutzt werde.
Dagegen beklagten zahlreiche Minister im Agrarrat fehlende Wirkstoffe, vor allem bei kleineren Kulturen. Frankreich, Spanien, Ungarn, die Niederlande, Belgien, Griechenland und das Vereinigte Königreich bemängelten ein zu geringes Angebot an Pflanzenschutzmitteln in der EU. Griechenland, Frankreich und Kroatien warnten davor, dass zunehmend Importe die Erzeugung in der EU ersetzten, wenn es hier an Mitteln gegen Pflanzenkrankheiten in Spezialkulturen fehlte. Diese Importe würde dann kaum umweltschonender angebaut und hätten deshalb das Risiko von höheren Rückständen. Belgien wies, wie der EU-Kommissar, auf die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung hin, um bestehenden Engpässen zu begegnen.