UBV Tirol fordert besseres Almgesetz
Die Almsaison beginnt bald und das Konfliktpotential zwischen Freizeitinteressen und Almbauern wird wieder massiv ansteigen, da immer noch keine Rechtssicherheit für die Almbauern geschaffen wurde. Die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Tourismus wird dadurch belastet. Die Politik ist gefragt die Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Unabhängige Bauernverband legt hierzu einen Forderungskatalog vor. Der Tourismus in Österreich existiert in dieser ausgeprägten Form aufgrund der gepflegten Kulturlandschaft. Die Almen würden bei nicht genügender Beweidung und Pflege durch die Landwirte und ihre Tiere innerhalb weniger Jahre ihre Attraktivität verlieren. Tourismus und Landwirtschaft sind in Österreich miteinander verflochten wie in kaum einem anderen Land. Ein Miteinander ist aber nur möglich, wenn ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen beiden Parteien herrscht.
Durch die derzeit einseitige Schieflage zu Lasten der Landwirtschaft, wird der Tourismus sich letztlich selber schaden. Das friedliche Miteinander auf den Almen ist aber durch zahlreiche Probleme gefährdet. In Gesprächen mit Landwirten und landwirtschaftlichen Vereinen hat der UBV Tirol vier Punkte erarbeitet, deren Durchsetzung unerlässlich ist, um die Almnutzung nachhaltig zu bewahren:
1. absolutes Hundeverbot auf den Almen und Weiden Ein absolutes Hundeverbot auf den Almen ist unerlässlich. Bei fast allen Vorfällen sind direkt oder indirekt Hunde beteiligt. Rinder sehen Hunde instinktiv als Gefahr an. Diese bringen, auch angeleint, die Herden in Unruhe, was auch Unbeteiligte schädigen kann. Es wäre anzudenken entsprechend im Tal Hundetagesstätten einzurichten wo die Tiere verbleiben können, falls ihre Besitzer dennoch über Almen und Weiden wandern wollen.
2. rechtlich verbindlicher Almnutzungsvertrag für Wanderer und Touristen Es braucht einen rechtsverbindlichen Almnutzungsvertrag, welcher von jedem Wanderer und Touristen individuell zu unterzeichnen ist. Ohne unterzeichneten Vertrag muss ein absolutes Betretungsverbot gelten. Die Abwicklung kann über die örtlichen Tourismusbüros erfolgen. Dieser Vertrag muss das absolute Hundeverbot, eine Wegepflicht, die bekannten Almregeln, die Verpflichtung den Müll wieder mit ins Tal zu bringen genauso enthalten wie eine absolute Haftungsfreistellung der Bauern und Almbewirtschafter. Wer die Almen betritt, tut dies auf eigene Gefahr und kann hinterher bei etwaigen Zwischenfällen keine Haftung der Bauern verlangen.
3. Haftung der Tourismusverbände für Schäden an bäuerlichem Eigentum und Tieren Das Verursacherprinzip sorgt dafür, dass in der momentanen Situation die Landwirte fast immer auf ihren Schäden sitzen bleiben. Der Tourismusverband muss für durch Wanderer verursachte Schäden in die Haftung genommen werden.
4. Infrastruktur Für ein weiterhin friedliches Miteinander auf dem Almen muss eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Neben den bereits erwähnten Hundetagesstätten braucht es vom Tourismusverband angestellte Ranger, welche die Einhaltung der Regeln überwachen. Auch würde durch entsprechende Ranger die Natur nachhaltig geschützt, da so die wilde Entsorgung von Müll genauso minimiert werden könnte, wie das Pflücken geschützter Pflanzenarten. Diese Aufgabe ist von den Bauern nicht zu leisten und die Hirten sind für das Wohlergehen der Tiere zuständig. Viele landwirtschaftliche Betriebe in den Bergregionen bieten als Nebenerwerb Urlaub am Bauernhof an. Sie sind gleichzeitig die Betriebe, welche dem Tourismus die wunderbare Kulisse einer gepflegten Kulturlandschaft bieten. Diese Leistung sollte dringend anerkannt werden, indem „Urlaub am Bauernhof“- Betriebe von etwaigen Bettenabgaben und Zahlungen an Tourismusverbände befreit werden.