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UBV ortet Versäumnisse der Interessensvertreter

Das im Juni 2024 beschlossene EU-Renaturierungsgesetz wolle einmal mehr Landwirte einschränken und
maßregeln. Die Feststellung im Gesetz, dass 80 % der Natur in Europa in einem schlechten „ökologischen
Zustand“ seien, ist für die Bevölkerung kaum zu glauben. Die Wiederherstellung dieser Flächen bedeutet
de facto ein Bewirtschaftungsverbot. Das gleiche einer Enteignung. Für den Fall, dass Flächen außer Ertrag gestellt werden müssen, brauche es aus Sicht des Unabhängigen Bauernverbandes eine finanzielle, indexgesicherte Entschädigung von mindestens 3.000 Euro pro Hektar und Jahr. Die Flächen müssen im Eigentum der Landwirte bleiben. Das sei der aktuelle Zugang des UBV zum Thema Renaturierung.

Die Natur – unsere Lebensgrundlage – zu schützen, stehe außer Diskussion. Einen bestmöglichen Schutz
mittels einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu gewährleisten, ist für uns Bauern selbstverständlich. Die
Kulturlandschaft, wie wir sie heute kennen, ist das Ergebnis eines Prozesses über Jahrhunderte, wo Bauern
mit der Bewirtschaftung etwas Einzigartiges geschaffen haben, das weit über die Erzeugung von
Lebensmitteln hinausgeht. Das EU-Renaturierungsgesetz beruft sich auf internationale Vereinbarungen zum
Klimaschutz – das Thema ist wahrscheinlich ein wichtiger Treiber im Hintergrund, es ist aber eine
Maßnahme, die ausschließlich Europa betrifft. Wenn man Klimafragen nicht weltweit einheitlich angeht, dann
führt dies zu einer nachhaltigen Zerstörung der Kulturlandschaft und der Wirtschaft Europas.
Verschlafen?
Nach Durchsicht des 245-seitigen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur wurde festgestellt, dass die
ersten Schritte zum Renaturierungsgesetz schon vor vielen Jahren gemacht wurden, und die Erstfassung
bereits 2021/2022 auf dem Tisch lag. Schweden hat als einziges Land eine konkrete Eingabe gemacht.

Wo blieben die Einwände aus Österreich? Warum liefert Österreich keine Zahlen, was die Landwirtschaft an CO2 einspart und bindet? „Man habe keine Zahlen und Fakten, mit welchen man in der Generaldirektion Umwelt und Naturschutz argumentieren könnte“, mussten Vertreter des Unabhängigen Bauernverbandes bei einem Termin Mitte Mai in Brüssel hören. Es scheint, als fehle es an Fachwissen und Konsequenz. Warum sonst gewinnt man den Eindruck, dass jahrelang zugesehen und nicht reagiert wurde?

Anstatt die Leistungen der Bauern in den letzten 20 Jahren in Sachen Umwelt und Naturschutz wissenschaftlich mit Zahlen aufzubereiten und zu belegen, haben Landwirtschaftsministerium und Landwirtschaftskammer die Auflagen und Kontrollen der Bauern erhöht. Doch das ist eben zu wenig, um nachhaltigen Naturschutz und Ernährungssicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Es ist das Ergebnis der einseitig parteipolitisch vom Bauernbund gesteuerten Landwirtschaftskammer, die die Leistungen der Betriebe für die Umwelt zu präsentieren verschlafen hat. Der UBV erwarte von den Interessensvertretern eine aktive Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen auf nationaler und internationaler Ebene.