Treffen der Länder-Tierschutzreferenten
Bei der Landestierschutzreferentenkonferenz am 8. September in Schlaining kamen die Referenten der Bundesländer zusammen, um wichtige Regelungen im Tierschutz zu diskutieren. Im Mittelpunkt standen erneut das Verbot von Vollspaltenböden und die Einrichtung einer Tierhaltungsverbotsdatenbank. Die Tierschutzreferentenkonferenz fand heuer auf Einladung des Burgenlandes statt.
Mit 1.Jänner 2023 tritt zwar ein Vollspaltenböden – Verbot für Neubauten in Kraft, für bestehende Haltungen gilt das Verbot aber erst mit 1. Jänner 2040. Bereits im März hat das Land Burgenland die Initiative ergriffen und hat eine Verfassungsklage eingereicht, mit welcher der Vollspaltenhaltung in Österreich ein Riegel vorgeschoben werden solle. Die Entscheidung wurde für September angekündigt.
„Die Verbesserung der Standards im Tierschutz ist eine wesentliche Aufgabe für zeitgemäße Politik und wird auch von der Bevölkerung eingefordert“, sagt Eisenkopf. Mit der Einbringung der Klage habe das Burgenland österreichweit enorm positive Resonanz erhalten. Eine Einigung für eine kürzere Übergangsfrist konnte im Rahmen der Konferenz leider nicht gefunden werden.
„Mir ist es wichtig, dass bei der Tierhaltung der Schwerpunkt auf tiergerechte Haltungssysteme mit hohen Tierwohl-Standards, die über die Mindestanforderung hinausgehen, gelegt werden. Es braucht aber mehr Engagement seitens des Bundes, um eine tierfreundlichere Landwirtschaft zu forcieren“, betont Landeshauptmann-Stv. Astrid Eisenkopf, die den Vorsitz der Konferenz führte.
Auch Kärnten, das im nächsten Jahr Gastgeberland der Tierschutzreferentenkonferenz sein wird, fordere seit Jahren ein Verbot von Vollspaltenböden. „Zudem ist das Platzangebot dringend zu erhöhen. Ein Quadratmeter pro Schwein wäre das Minimum, besser wären 1,2 Quadratmeter. Das Gesetz sieht aktuell 0,7 Quadratmeter vor, das ist eindeutig zu wenig und inakzeptabel“, kritisiert die Kärntner Tierschutzreferentin Beate Prettner.
„Mehr Tempo“ wünsche sich Prettner auch bei jenen Maßnahmen, die zum Verbot von Qualzucht führen. „Allerdings findet sich im Entwurf der aktuellen Tierschutzgesetznovelle nichts dazu“, so Prettner. „Die Qualzucht nimmt weiter zu – bei einigen Hunde- und Katzenrassen werden Merkmale – wie Haarlosigkeit oder Miniaturexemplare – exzessiv gezüchtet. Das ist schnellstens zu unterbinden.“ Die Referentenkonferenz habe daher den Beschluss verabschiedet, die Länder ehebaldigst über die weiteren erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen Qualzucht zu informieren.
Damit Informationen über Menschen mit Tierhalteverboten oder einschlägigen Vorstrafen nicht verloren gehen, fordern die Tierschutzreferenten der Länder den Bundesminister auf, die Voraussetzung zu schaffen, eine länderübergreifende Tierhaltungsverbotsdatenbank einzurichten. In dieser sollen bundesweit Tierhalteverbote aufgelistet und für jedes Bundesland abrufbar sein. Dieses Register soll ermöglichen, dass Personen bei Zuzug in ein Bundesland rasch zu identifizieren und durch Tierschutzkontrollen Tierleid verhindert werden kann. Jürgen Czernohorszky, Wiener Tierschutzstadtrat, sieht dringenden Bedarf für weitere rechtliche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Haltung von Heim- und Zirkustieren beitragen können: „Auch hier ist der Bund gefordert, aktiv zu werden!