Temporär grünes Licht für Neonics in Frankreich
Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Notfallzulassungen zum Teil nicht gerechtfertigt sind. Zumindest für einen Teil der bienengefährdenden Wirkstoffe gebe es Alternativen, erklärt die EFSA. Zudem kritisierten EU-Mitgliedstaaten, die sich an ein EU-weites Verbot halten, die Notfallzulassungen, weil die Ausnahmen den Wettbewerb verzerrten. Die Neonicotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam sind in der EU verboten. Die EU-Kommission lehnte im Februar Notfallzulassungen in Rumänien und Lettland ab.