Teilmobile Schlachtung braucht mehr Mittel
„Der Beschluss für teilmobile Schlachtung ist nur dann ein Erfolg, wenn der mobile Teil überbetrieblich nutzbar und die Nutzung so vereinfacht wird, dass er für die 2.143 kleinen Schlachtbetriebe wirtschaftlich wird. Das Modell Schweiz ist hier ein wichtiges Vorbild.“ so Lisa Hofer-Falkinger vom ÖBV, die einen kleinen Schlacht-Zerlegebetrieb im Mühlviertel betreibt. „Wir leben am Land und sichern die Versorgung vor Ort. Wir fordern Regelungen, die uns finanziell entlasten“. In Österreich gibt es derzeit 3.106 „Hufschlachtbetriebe“, also zugelassene Schlachträume, in denen u.a. Rinder geschlachtet werden dürfen. In 2.143 Betrieben (= 69 %) davon werden bis zu 20 GVE/Jahr geschlachtet, in 676 Betrieben zwischen 20 – 100 GVE/Jahr. Nur 2 % der Betriebe schlachten mehr als 1.000 GVE/Jahr. Dieses vergleichsweise dichte Netz an kleinen in lokalen Netzwerken verankerten Schlachtbetrieben ist eine Chance und das muss gestärkt werden. Im Sinne einer Regionalisierung, einer echten Alternative zu Lebendtiertransporten, im Sinne der Arbeitsplätze und Einkommen im ländlichen Raum und im Sinne von mehr Tierwohl durch stressfreie Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld. Um das umzusetzen, müssen aber kleinbäuerliche Existenzen gesichert werden!
Derzeit gibt es ein großes Problem bei den Kosten. Investitionskosten des Anhängers (derzeit 30.000 €), bei 10 bis 15 Schlachtungen bei einem 20 GVE-Betrieb pro Jahr, zusätzliche Tierarztkosten und Kosten für weitere Auflagen, Arbeitsaufwand. „Die überbetriebliche Nutzung von mobilen und teilmobilen Schlachtanlagen wäre eine Erleichterung, ebenso ein Kostenzuschuss aus den Mitteln der GAP.“ „Ich will, dass sich die Menschen Lebensmittel in bester Qualität leisten können. Wir wollen, dass sich das nicht nur eine Elite leisten kann. Damit das möglich wird, müssen nun kleine Schlachtbetriebe und Direktvermarkter in ihrer überbetrieblichen Kooperation gefördert werden“, so Hofer-Falkinger.