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„Symbolisches Capping“ mit zahlreichen Ausnahmen

Der Agrarausschuss des Europaparlaments hat über erste Teile des Reformvorschlages der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abgestimmt. Eine Mehrheit der Europaabgeordneten sprach sich für ein symbolisches „Capping“ aus. Danach müssen zwar alle EU-Mitgliedstaaten eine Obergrenze von 100.000 Euro einführen, die Hälfte der Lohnkosten darf aber zunächst von der zu kürzenden Summe abgezogen werden. Auch sind Klima- und Umweltprämien in der 1. Säule der GAP (Direktzahlungen) von der Obergrenze ausgenommen. In Agrargenossenschaften soll berücksichtigt werden, dass diese über ihre Anteilseigner aus mehreren Familien bestehen. EU-Mitgliedstaaten, die mehr als 10% ihres Plafonds für die Direktzahlungen über die Umverteilungsprämie für die ersten 50 ha eines jeden Betriebes vorsehen, sollen ganz von der Pflicht zum „Capping“ ausgenommen werden.

Der Agrarausschuss des EU-Parlaments sieht vor, dass 60% der Direktzahlungen als Basisprämie zur Einkommensstützung der Landwirte gezahlt werden soll. 40% sind für Umwelt- und Klimaleistungen reserviert. 10% der Direktzahlungen dürfen die EU-Mitgliedstaaten weiterhin an die Produktion koppeln, zusätzlich zu 2% für die gezielte Förderung von Eiweißpflanzen. Der Ausschuss folgt damit weitgehend den Vorschlägen der EU-Kommission für die GAP-Reform. Grüne, Linke und einzelne Sozialdemokraten stimmten gegen diesen Bericht. Die Christdemokraten, die Liberalen und die Konservativen votierten dafür.