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Steinobst darf im Obstler bleiben

Die EU-Spirituosenverordnung erlaubt bei der Herstellung von Obstler weiterhin einen geringen Anteil von Steinobst. Die in Österreich gängige Herstellungsmethode wird unter diesem Namen per EU-Gesetz geschützt, heißt es in der Reform der EU-Spirituosenverordnung. Der ursprüngliche Vorschlag hatte vorgesehen, dass Obstler nur noch aus Äpfeln und Birnen hergestellt werden darf. Laut EU-Regelung müssen künftig nur 85% eines echten Obstlers aus Äpfeln und Birnen bestehen. Den Rest können die Schnapsbrenner nach bewährtem Rezept auswählen.

Erstmals wird mit dem neuen EU-Gesetz für Hochprozentiges auch ein Zuckergrenzwert festgeschrieben. Es gilt die Faustregel: Je mehr Extrazucker ein Schnaps braucht, desto schlechter ist die Qualität. Für Obstbrände gilt der neue Grenzwert von 20 g Zuckerzusatz pro Liter. In extremen Fällen außerhalb Österreichs werden bisher bis zu 35 g pro l zugesetzt. Im Qualitätsland Österreich sind höchstens 4 g pro l üblich.

Geschützt bleiben weiterhin österreichische Spirituosenspezialitäten mit geografischen Angaben wie etwa Wachauer Marillenbrand, Jagatee, Mariazeller Jagasaftl und Inländerrum.