Schweizer Bauern um „Sein oder Nichtsein“
Der Schweizer Bauernverband (SBV) übte in seiner Delegiertenversammlung heftige Kritik am Bundesrat. Dieser hatte Anfang November seinen Bericht zur zukünftigen Agrarpolitik veröffentlicht. Darin macht er sich für einen Abbau des Grenzschutzes stark. Dies lehnt der SBV energisch ab. Ohne Gegenstimme votierten die Delegierten einem Antrag zu, der den Bundesrat auffordert, seine Liberalisierungs-Vorschläge zu überdenken. Der Abstimmung ging eine emotionale, fast zwei Stunden dauernde Debatte voraus. Von einem Tiefpunkt, einer Hiobsbotschaft, von einer überschrittenen roten Linie war die Rede, berichtet der LID Mediendienst in Bern.
Der Bundesrat (so heißt in der Schweiz die Bundesregierung) hatte am 1. November einen 85-seitigen Bericht vorgelegt, worin er die künftige Agrarpolitik ab 2022 skizziert. Mit der aktuellen Landwirtschaftspolitik, die noch bis 2021 fortgesetzt wird, ist die Regierung weitgehend zufrieden. Die angestrebten Ziele seien in vielen Bereichen erreicht oder übertroffen worden, heißt es im Bericht. Positiv wertet der Bundesrat unter anderem die rege Beteiligung der Bauern an Umwelt- und Tierwohl-Programmen, die verbesserte Einkommenssituation sowie die stabile Kalorienproduktion.
Handlungsbedarf ortet der Bundesrat jedoch bei der Umweltbelastung, der Ressourceneffizienz, dem Kulturlandverlust und bei der Wettbewerbsfähigkeit. Der aktuell hohe Grenzschutz führe zu Ineffizienzen, Fehlanreizen und verschärfe die Problematik der Hochpreisinsel Schweiz und des Einkaufstourismus, stellt der Bundesrat in seinem Bericht fest. Angesichts der langfristig negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen des hohen Grenzschutzes erscheine dessen Abbau bei landwirtschaftlichen Waren durch eine gegenseitige Marktöffnung im Rahmen von neuen Freihandelsabkommen sinnvoll, wird betont. Der Zugang zu internationalen Märkten sei wichtig: einerseits, weil die Schweiz rund 40% der Lebensmittel importiere, andererseits, weil infolge des Klimawandels mit stärkeren Ernteschwankungen zu rechnen sei.
Der Bericht des Bundesrats sei „ein Stich ins Herz“, sagte Bauernverbandspräsident Markus Ritter, hier gehe es um „Sein oder Nichtsein“. Das Papier sei untauglich und widersprüchlich. „Wir sind nicht bereit, auf dieser Basis zu diskutieren“, erklärte Ritter unmissverständlich. Die Regierung stelle mit ihren Liberalisierungs-Absichten die eidgenössische Landwirtschaft in Frage. „Ohne wirksamen Grenzschutz gibt es in der Schweiz keine auch nur annähernd kostendeckenden Erzeugerpreise mehr und damit keine nennenswerte agrarische Produktion“, stellte der Präsident klar.
Der Bauernverband führt gegen die Pläne des Bundesrates weitere Argumente ins Treffen: Die Regierung blende in ihrem Bericht entscheidende Faktoren aus und ignoriere die internationale Entwicklung. Weiters kritisiert der SBV, dass der Bundesrat den Volksentscheid vom 24. September 2017 missachte, wo sich 78% der Bevölkerung für die Ernährungssicherheit ausgesprochen haben. Dabei sei die Schweiz jetzt bereits im Lebensmittelbereich sehr abhängig von Importen. Der aktuelle Grenzschutz schadet laut Bauernverband niemandem. Nicht einmal die Konsumentenpreise würden sich merklich ändern, denn der Anteil der landwirtschaftlichen Rohstoffe am Verbraucherpreis sei bescheiden, heißt es weiter.
Francis Egger, der Leiter der Abteilung Wirtschaft beim SBV, rechnete vor, was die Vorschläge des Bundesrates für die Landwirtschaft bedeuten würden: weniger Einkommen (-1.000 Franken/Monat/Betrieb), noch mehr Strukturwandel (-1.350 Betriebe/Jahr) und einen geringeren Selbstversorgungsgrad (52 bis 55%).
In der Delegiertenversammlung verabschiedete der SBV abschließend ein Manifest. Darin wird die Regierung unter anderem aufgefordert, den Grenzschutz auf dem heutigen Niveau beizubehalten. Der Bundesrat will im vierten Quartal 2018 im Rahmen einer so genannten Vernehmlassung das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Agrarpolitik starten. Die entsprechende Botschaft soll dem Parlament im Sommer 2019 unterbreitet werden. Die Gesetzes- und Verordnungsanpassungen sollen zu Beginn des Jahres 2022 in Kraft treten.