Schulungsoffensive in der Geflügelbranche
Schlachtvorgänge, wie sie auch auf den Bildern gezeigt werden, sind laut Gesetz (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG) von zumindest einem amtlichen Tierarzt zu überwachen. Diese seien durchgehend vor Ort anwesend und überwachen den gesamten Schlachtprozess. Sollte es zur Missachtung von gesetzlichen Vorschriften während dieser Schlachtvorgänge kommen, habe der amtliche Tierarzt dies abzustellen, dies zu dokumentieren und gegebenenfalls eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Amtstierarzt zu erstatten, informiert die AMA.
Im gegenständlichen Fall handle es sich um einen steirischen Geflügel-Schlachtbetrieb und somit komme die übergeordnete Zuständigkeit der Veterinärdirektion des Landes Steiermark zum Tragen. Für Rückfragen in diesem Anlassfall ist deshalb diese Stelle zu kontaktieren, so die AMA.
Ein Schlachthof produziere für den Markt und u.a. für unterschiedliche Programme, beispielsweise für diverse Handelsprogramme und andere Qualitätsprogramme. „Produziert der Schlachthof für AMA-Gütesiegelware, dann muss dieser ein Lizenznehmer des AMA-Gütesiegelprogrammes sein und es erfolgen zusätzliche jährliche Prozess-/Systemkontrollen. Wir kontrollieren dabei alle baulichen und technischen Aspekte sowie die ordnungsgemäße Einhaltung der Abläufe und deren Dokumentation“, teilt die Behörde weiter mit.
„Uns zeigen die Bilder klar, dass wir weiterhin neben den unangekündigten Kontrollen stark auf Prävention, Schulungen und Bewusstseinsbildung in den Betrieben setzen müssen. Wir haben im Jänner gemeinsam mit der Geflügelbranche und Experten mit einer Schulungsoffensive begonnen und werden diese – jetzt umso mehr – konsequent weiter fortsetzen. Zusätzlich suchen wir das Gespräch mit der obersten Veterinärbehörde, um sicherzustellen, wie derartige Vorfälle in Zukunft verhindert werden können“, unterstreicht die AMA.