Schächten nur in zugelassenen Schlachthöfen
Islamische Vereinigungen klagten vor dem Europäischen Gerichtshof gegen ein seit 2015 gültiges Gesetz in Flandern (Belgien), nach dem rituelles Töten von Tieren ohne Betäubung ausschließlich in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt ist. Andere Schlachtstätten, die vor allem während des islamischen Opferfestes kurzfristig eingerichtet wurden, sind seitdem nicht mehr zugelassen. Die religiösen Gruppierungen sehen sich dadurch in ihrer Religionsfreiheit beschränkt.
Die Richter in Luxemburg wiesen die Klage der islamischen Vereinigungen jedoch zurück. Sie argumentierten, der Religionsfreiheit sei genüge getan, wenn betäubungslose Tiertötungen als Ausnahme vom EU-Gesetz erlaubt werden. Zur Religionsfreiheit gehöre aber nicht, die Möglichkeit der Schächtung von zugelassenen Schlachthäusern auf andere Schlachtstätten auszudehnen. Die Knappheit an Halal- Fleisch während des Opferfestes reiche als Argument nicht aus, um eine Einschränkung der Religionsfreiheit zu begründen.