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Dumpinglöhnen soll Riegel vorgeschoben werden

Der Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament hat sich auf eine Position zum Vorschlag der EU-Kommission über die Reform der Entsenderichtlinie geeinigt. Dieser sieht vor allem eine Stärkung von Tarifverträgen sowie eine Betonung des Anspruchs auf gleiche Entlohnung vor. Dies soll künftig verhindern, dass Arbeitskolonnen aus osteuropäischen Ländern das Lohnniveau der Union unterlaufen dürfen. Mit diesem Beschluss ist allerdings erst ein Anfang des legislativen Prozesses gesetzt, denn sowohl das Plenum des EU-Parlaments als auch der Rat der Minister der Mitgliedstaaten müssen einer Änderung der Entsenderichtlinie noch zustimmen.

Ein Ärgernis sind aus Brüsseler Sicht vor allem Anbieter von Dienstleistungen auf dem Bau oder in Schlachthöfen, die ihre Wettbewerber unterbieten können, weil sie den entsendeten Arbeitern aus Bulgarien oder Rumänien weniger zahlen als vor Ort üblich. Die EU-Kommission will deshalb Lücken in der EU-Entsenderichtlinie schließen. Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat sich jetzt dafür ausgesprochen, dass entsendeten Arbeitern nicht nur der Mindestlohn gewährt werden muss. Auch bei Zuschlägen etwa für Nachtarbeit oder Schwerarbeit sollen die entsendeten Arbeiter den heimischen gleichgestellt werden. Nach zwei Jahren sollen alle Regeln des nationalen Arbeitsrechts auf die osteuropäischen Arbeitskolonnen angewendet werden. Der französische Präsident Emmanuel Macron drängt auf gleiche soziale Standards für alle Arbeiter an einem Ort. Dagegen fürchten osteuropäische EU-Mitgliedstaaten, dass ihre Anbieter von Dienstleistungen künftig vom Markt verdrängt werden könnten.