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Richtpreise für Biofuttergetreide „von Bauer zu Bauer“

Alljährlich vor der Getreideernte erhebt Bio Austria im Auftrag seiner Mitgliedsbetriebe gemeinsam mit Ackerbauern sowie Landwirten aus dem Veredelungsbereich ein angemessenes Preisband für den Futtergetreidehandel. Dieses soll maßgeblicher Anhaltspunkt für den Handel von Futtergetreide von Bio Austria-Bauern untereinander sein. Es geht dabei um eine rechtlich unverbindliche Orientierungshilfe zur leichteren Einschätzung des Marktes. Ziel der Erhebung ist es, langfristig mehr Stabilität im gesamten Biomarkt zu erreichen. Deshalb spiegeln die erhobenen Preise nicht zwangsläufig die tagesaktuelle Marktlage wider. Sehr wohl sind daraus allerdings Trends und Entwicklungstendenzen abzuleiten.

Bei den jährlichen Erhebungen wird berücksichtigt, dass langfristig sowohl Lieferanten als auch Kunden von Futtergetreide und -mitteln unter Berücksichtigung ihrer Vollkosten einen entsprechenden Erlös für ihre Ware erzielen müssen, andernfalls wird eine kontinuierliche und gedeihliche Weiterentwicklung der einzelnen Produktionssparten nicht möglich sein. Die Preisempfehlung soll auch Anreize bieten, um einzelne, teils unterrepräsentierte Kulturen attraktiver zu machen und damit die Fruchtfolge zu bereichern.

Aktuell werden für Bio-Ackerfrüchte folgende rechtlich unverbindliche Richtpreise als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bio Austria-Bauern erkannt: Futtergerste 270 Euro, Futterweizen 290 Euro, Futtertritikale 250 Euro, Futterroggen 240 Euro, Futterhafer 250 Euro, Futtererbse 450 Euro, Platterbse 450 Euro und Ackerbohne 450 Euro.

Diesen Richtpreisen liegen folgende Annahmen zugrunde: Preise in Euro/t von Landwirt zu Landwirt, Ware entspricht dem Bio Austria-Standard, ohne Berücksichtigung von Transportkosten, gerechnet für 25 t, exkl. USt., ohne Aspiration, ab Hof, feldfallend mit 2% Besatz, 14% Feuchte, alles darüber hinaus wird in Abzug gebracht.

Der Verband weist darauf hin, dass Biobauern, die nicht nach Bio Austria-Richtlinien produzieren, in der Erzeugung aufgrund der weniger strengen Auflagen, wie etwa geringeren Beschränkungen im Bereich des Zukaufs von Stickstoffdünger, einen Kostenvorteil von rund 30 Euro/t haben. Diese Tatsache soll beim Handel zwischen ökologisch wirtschaftenden Landwirten in Bezug auf die genannten Richtpreise berücksichtigt werden. Eine weitere Differenzierung besteht naturgemäß bei Ware von Umstellungsbetrieben. Laut EU-Bioverordnung darf maximal 30% Umstellerware im Biofutter eingemischt werden.

Aufgrund der zahlreichen Neueinsteiger in den Bio-Ackerbau in den letzten beiden Jahren wird 2019 eine überdurchschnittlich hohe Menge an Umstellerware erwartet. Für Bio Austria-Futtergetreide-Umstellerware wird daher im Handel unter Landwirten ein Preisabschlag von 50 Euro/t empfohlen.

Zudem weist der Verband darauf hin, dass der verkaufende Landwirt, sollte er keinem Bioverband angehören, vor dem Handel mit der Ware die Zulassung derselben bei Bio Austria zu beantragen hat.

„Es ist eine gute Tradition in unserem Verband, dass sich Ackerbauern mit Bauern aus dem Veredelungsbereich zusammensetzen. Diese wertschätzende gemeinsame Abstimmung unter den Biobetrieben hat Vorteile für alle Beteiligten und trägt zu einer positiven Weiterentwicklung des österreichischen Biomarktes insgesamt bei“, betont Obfrau Gertraud Grabmann.