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ÖPUL-Herbstantrag ab heute online möglich

Die AMA hat allen Betrieben, die gültig an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen oder im Mehrfachantrag (MFA)-Flächen 2019 Begrünungsvarianten vorangemeldet haben, eine schriftliche Information über die erforderliche Einreichung des Online-Herbstantrages (HA) 2019 zugesandt. Diesem Informationsschreiben lag eine leere Feldstücksliste bei, die nicht zur Abgabe bestimmt ist. Sie dient als Vorbereitungsunterlage, wenn der HA 2019 nicht persönlich, sondern mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer eingereicht wird.

Die Antragstellung für den ÖPUL-Herbstantrag ist von 2. September bis 16. Dezember 2019 möglich. Betriebe, die an der Maßnahme „Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen, müssen den HA bis spätestens 15. Oktober 2019 online einreichen und begrünte Flächen mit entsprechenden Begrünungsvarianten beantragen. Zu diesem Termin gibt es keine Nachfrist.

Betriebe, die an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ teilnehmen, müssen keinen Herbstantrag mit begrünten Flächen einreichen. Neubeantragungen der einjährigen Maßnahmen „Tierschutz – Weide“, „Tierschutz – Stallhaltung“, „Natura 2000 – Landwirtschaft“ und „Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft“ können letztmalig in dieser Programmperiode bis spätestens 16. Dezember 2019 vorgenommen werden. Andere ÖPUL 2015-Maßnahmenbeantragungen und Umstiege in höherwertige Maßnahmen sind nicht mehr möglich.

Die Erfassung der Daten erfolgt entweder eigenhändig durch den Antragsteller im Internetserviceportal eAMA unter www.eama.at oder durch Inanspruchnahme der LK als Dienstleister. Eine Anleitung zum Einstieg in eAMA ist unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/eAMA-Das-Internetserviceportal zu finden.

Detaillierte Handbücher zur Antragstellung, Videoanleitungen sowie das aktuelle ÖPUL 2015-Merkblatt mit fachlichen Informationen können unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag aufgerufen werden.