ÖBV unterstützt EU-Kommission bei Naturschutz-Paket
Die EU-Kommission hat ihr lang erwartetes „Naturschutz-Paket“ präsentiert, das Vorschläge für Verordnungen zur Reduktion des Pestizideinsatzes und für die Wiederherstellung biodiversitätsfördernder Strukturen beinhaltet.
„Das europaweite Verbot des Einsatzes von Pestiziden in sensiblen Regionen und die für alle EU-Staaten gesetzlich bindenden Pestizidreduktionsziele zwischen 40 % und 60 % bis 2030 sind ein lang ersehnter erster Schritt für den dringend notwendigen Übergang in eine biodiversitätsfreundliche Landwirtschaft. Mit diesen Maßnahmen will die EU-Kommission die Gesundheit schützen, dem Verlust der Vielfalt gegensteuern und damit die Ernährungssicherheit langfristig sicherstellen. Nachbesserungen sind jedoch erforderlich. Deshalb sind jetzt die Co-Gesetzgeber Europaparlament und Rat gefordert, sich in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.“
Dringender Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere für jenes Messinstrument, mit dem der Erfolg der Pestizidreduktion gemessen werden soll, den sogenannten “Harmonisierten Risikoindikator 1” (HRI 1). Der Europäische Rechnungshof hatte bereits kritisiert, dass der HRI 1 eine Risikoreduzierung zeigt, die “hauptsächlich auf den Rückgang der Verkäufe von Pestizidwirkstoffen zurückzuführen ist, die nicht mehr zugelassen sind – und nicht auf einen tatsächlichen Rückgang des Pestizideinsatzes”. Zudem überschätzt der HRI 1 auf groteske Weise Risiken von völlig harmlosen (und bio-konformen) Naturstoffen wie Quarzsand oder Speisesoda, während er die Risiken gefährlicher chemisch-synthetischer Pestizide dramatisch unterschätzt, wie Umweltverbände und die Dachorganisation der europäischen Biolandwirtschaft kürzlich aufgezeigt hatten. Die Organisationen hatten eindringlich davor gewarnt, dass das 50 %- Pestizidreduktionsziel des Green Deal bedeutungslos würde, sollte der HRI 1 tatsächlich als Messinstrument für die Zielerreichung herangezogen werden.
ÖBV, BirdLife Österreich und GLOBAL 2000 appellieren an Totschnig und Gewessler, dafür einzutreten, dass die von der Kommission präsentierten Gesetzesvorlagen zu effektiven Instrumenten für das Erreichen der Ziele Green Deal werden.