Obstbauern in Sorge wegen Wetterkapriolen
Das Wetter spielt wieder verrückt. Der zweitwärmste Winter, der zweitwärmste Februar und aktuell Temperaturen um die 20 °C sind ein eindeutiges Zeichen für den rasant fortschreitenden Klimawandel. Die Konsequenz: Obstbäume haben an besonders warmen und geschützten Standorten bereits mit ihrer Vegetation um durchschnittlich 14 Tage (in vereinzelten Lagen um bis zu 3 Wochen) verfrüht begonnen. Das Risiko für Schäden durch Spätfrost steigt daher deutlich, denn so ist beispielsweise in der Wachau im Zeitraum von Mitte März bis Mitte April – im Durchschnitt der letzten zehn Jahre – jede vierte Nacht eine Frostnacht.
Vergangene Jahre haben dramatisch gezeigt, dass auf derart hohe Temperaturen wieder ein Einbruch folgt. Gerade junge Knospen, die vor dem Austreiben stehen, sind dabei besonders gefährdet. Einmal „im Saft“, gibt es kein Zurück mehr. Folgt darauf nur eine einzige Frostnacht, entstehen irreparable Schäden. Ganze Ernten werden dadurch vernichtet. „Uns allen sind noch die Spätfrostnächte im April 2016 und 2017 mit einem Gesamtschaden in der Landwirtschaft jenseits der 300 Millionen Euro in leidvoller Erinnerung. Viele Obst- und auch Weinbauern konnten nur zusehen, wie innerhalb kürzester Zeit die Arbeit eines ganzen Jahres vernichtet wurde. Die Österreichische Hagelversicherung kann zwar den finanziellen Schaden abfedern, der psychische und wirtschaftliche Druck auf unsere Landwirte aufgrund des frühen Vegetationsbeginns bleibt aber“, erklärt Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, die derzeitige Situation.
Am Freitag wird es laut Mag. Holger Starke, Leiter der Abteilung „Meteorologie und Geoinformation“ der Österreichischen Hagelversicherung, wieder zu einem Einbruch kommen – wenn auch nur kurzfristig: „Gegenwärtig ist es so warm wie normalerweise Anfang Mai. Ein Kaltlufteinbruch mit deutlichen Minusgraden wäre aber im März kein ungewöhnliches Ereignis.“
Um eventuelle Frostnächte zu überstehen, gibt es zwar mehrere Möglichkeiten wie beispielsweise die Frostberegnung, Paraffinkerzen oder das Aufstellen von Heizöfen, einen Schutz vor finanziellen Ausfällen durch Frost bietet jedoch nur die Versicherung. Bund und Länder übernehmen dabei 55 Prozent der Versicherungsprämie als Katastrophenhilfe für die Bauern mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel.