Oberösterreich vereinfacht „grünen Grundverkehr“
Der Ausschuss für Kommunales und Forst- und Landwirtschaft im oberösterreichischen Landtag hat die Novelle des Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 mehrheitlich beschlossen. Durch die Einführung einer Bagatellgrenze für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die unmittelbar an die Flächen der Erwerber angrenzen, erfolgt ein weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung im „grünen Grundverkehr“.
„Deregulierung verstehen wir als Daueraufgabe. Mit dem heutigen Beschluss setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung raschere Verfahren und mehr Servicequalität für die Bürger, Gemeinden und Unternehmen. Bis zu einem Drittel der Verfahren werden künftig durch die Novelle eingespart“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.
Agrarlandesrat Max Hiegelsberger dazu: „Ziel dieser Novellierung sind schnellere und flexiblere Verfahren. Dies erreichen wir durch die neue Bagatellgrenze von 1.000 m2 für direkt angrenzendes Grünland. Diese Novelle betrifft den Verkauf einer Fläche und schließt das Flächenwidmungsverfahren auf Gemeindeebene selbstverständlich nicht aus, lediglich die aufwendige Genehmigung dieser Kleinflächen entfällt für die Bezirksgrundverkehrskommissionen. Die übrigen Verfahren können somit effizienter und mit hoher Qualität umgesetzt werden.“
Gleichzeitig führt die Novellierung auch zu einer Schärfung und Klarstellung des Grundverkehrs im Falle juristischer Personen, deren Eigentümer nun die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung zu erfüllen haben