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Mitglieder im oö. Almverein profitieren

Am 12. Mai 2020 hat der Oberste Gerichtshof im Fall des tragischen Todesfalles durch eine Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 die Teilschuld der Hundehalterin als auch des Landwirtes bestätigt. Obwohl das strafrechtliche Verfahren gegen den betroffenen Landwirt rasch eingestellt wurde, hat das zivilrechtliche Verfahren für viele Sorgen und Ungewissheiten bei Almbewirtschafter/innen gesorgt. Das Land Oberösterreich hat daher gemeinsam mit der OÖ Versicherung und dem Almverein OÖ eine umfassende Versicherungslösung erarbeitet. „Unser Anliegen war von Anfang an klar: Wir möchten ein gutes Miteinander auf den Almen sicherstellen. Letztes Jahr haben wir mit der Wegehaftpflichtversicherung des OÖ Tourismus bereits einen wichtigen Schritt getan. Die Erholungssuchenden und Wanderer sind schließlich gern gesehene Gäste und ermöglichen oftmals erst eine rentable Bewirtschaftung der Almen. Ein gutes Miteinander braucht aber gegenseitige Rücksichtnahme und im Fall der Fälle auch ein Sicherheitsnetz. Dieses haben wir mit der »Tierhalterhaftpflicht für Mitglieder des OÖ Almverein« nun aufgespannt, finanziert durch das Land OÖ. Einem erholsamen Almsommer 2020 steht somit nichts mehr im Wege“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Die zwischen dem OÖ Almverein und der OÖ Versicherung abgeschlossene Versicherung sieht einen Haftpflichtschutz von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall ergänzend zur landwirtschaftlichen Haftpflicht am Hof des Almbauern/der Almbäuerin vor. Der subsidiäre Versicherungsschutz bringt einen umfassenden Lückenschluss für Alm- und Weidebetrieb. Alle denkbaren Varianten sind abgedeckt. Dieser Lückenschluss war notwendig, da auf den Almen zumeist Tiere von mehreren Betrieben gehalten werden. Die Betreuung erfolgt daher oftmals nicht durch die Eigentümer der Tiere.

Die Versicherung übernimmt für den Almbauern sämtliche Kosten von Anwalt, Gerichten, Sachverständigen zur Klärung der Verschuldensfrage.  Bei Verschulden des Tierhalters und Verpflichtung zu Schadenersatz und Schmerzensgeld tritt die Haftpflichtversicherung für den Almbauern ein und übernimmt die Zahlungen.  Versichert sind die Mitglieder des OÖ Almvereins mit ihren Almen und Heimweiden in Oberösterreich oder in angrenzenden Bundesländern gelegen. Versichert sind Haftpflichtschäden aus der Weideviehhaltung, egal wer Eigentümer des aufgetriebenen Viehs ist. Versichert ist der tatsächliche Tierhalter, also wer im konkreten Fall die Herrschaft über das Verhalten des Tiers ausübt. „Gemeinsam mit dem OÖ Almverein hat die Oberösterreichische Versicherung einen Versicherungsschutz entwickelt, der ein echtes ‚Keine Sorgen Paket‘ für unser Almbauern ist. Alle denkbaren Varianten der Risikotragung  wurden berücksichtigt und sind ab der jetzt anlaufenden Saison abgedeckt“, so Generaldirektor Dr. Josef Stockinger.