Minischweine als Companion Animals
Minischweine als Haustiere erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, schreibt die VetMedUni-Wien in ihrer Presseaussendung. Welche speziellen Ansprüche der kleinen Tiere dabei berücksichtigt werden müssen und wie eine artgerechte Haltung der „Minipigs“ aussieht, zeigt die ausführliche Infografik am Textende.
Minischweine werden etwa 15 Jahre alt. Je nach Rasse können Minischweine eine Schulterhöhe von bis zu 50 cm und eine Körperlänge von bis zu 100 cm erreichen – ausgewachsen sind sie erst mit vier Jahren. Bis zu 120 kg können die ausgewachsenen Tiere auf die Waage bringen, um noch als Miniaturschweine zu gelten.
Ein Ort, an dem Minischweine gehalten werden, gilt als Betrieb. Aus diesem Grund ist eine Betriebsnummer bei der Statistik Austria anzufordern. Jedes Tier muss mittels Ohrmarke oder Chip gekennzeichnet und somit eindeutig zuordenbar sein.
Die Haltung von Minischweinen ist in der 1. Tierhaltungsverordnung* gesetzlich detailliert geregelt. Haltung nur im Duo (oder mehr): Minischweine sind sehr soziale Tiere, deshalb ist die Einzelhaltung verboten. Optimal ist die Haltung von Geschwistern.
Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Auslauf an der frischen Luft haben. Minischweine brauchen einen isolierten Unterschlupf inklusive Heu, Stroh oder einer Decke als Liegepolster. Zum Schutz vor Sonnenbrand oder Hitzschlag muss den Tieren zudem ein geeigneter Sonnenschutz zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich müssen die Tiere Zugang zu einer Suhlmöglichkeit (Schlammbecken o. Ä.) haben, da sie durch das Suhlen ihre Körpertemperatur regulieren.
Schweine sind sehr reinlich und trennen ihren Kotplatz vom Liegebereich. Schweine sind Allesfresser, jedoch ist es strengstens verboten, ihnen Fleisch oder Wurstwaren zu verfüttern. Idealerweise werden Futtermischungen verwendet, die speziell für Minischweine zusammengestellt sind.
Wie für alle Schweine gilt auch für Minischweine das Österreichische Tierseuchengesetz. Die Fütterung von Fleischresten ist strengstens verboten, da sie fatale Folgen mit sich bringen kann. Der Viruserreger der Afrikanischen Schweinepest beispielsweise hält sich monatelang in Wurst oder anderen Schweineprodukten.
Infiziert sich ein Schwein mit der Afrikanischen Schweinepest, wird es hochansteckend für seine Artgenossen. Die Erkrankung verläuft für betroffene Tiere zu 100 Prozent tödlich und ist anzeigepflichtig. Vorbeugung: Der Außenbereich der Tiere ist doppelt einzuzäunen, sodass es nicht zu Kontakt mit ggf. infizierten Wildschweinen kommen kann!Minischweine sollten 2x/Jahr gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt werden. Halter sollten sich bei ihrer Tierärztin über Impfungen gegen diverse Schweinekrankheiten beraten lassen. Bei übermäßigem Klauenwachstum sollte von einem Tierarzt eine Klauenkorrektur vorgenommen werden.
Die drei häufigsten Haltungsfehler sind:
- Zu viel Futter kann zu starkem Übergewicht führen. Faustregel: 1–2 % des Körpergewichts pro Tag an Futter (morgens und abends zu fixen Zeiten).
- Ein zugiger, schlecht isolierter Unterschlupf kann Stress und Unwohlsein bei den Tieren auslösen und hat zum Beispiel Atemwegserkrankungen, äußern sich durch Niesen oder Husten, zur Folge.
- Durch eine falsche Futterration kann es zu Mangelernährung und Problemen mit dem Klauenwachstum kommen.
„Kleines Schwein, großes Glück“ – Infografik als pdf: