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Geräteprüfpflicht für Granulatstreuer nur, wenn..

Ab 1. Januar 2021 unterliegen Granulatstreuer für die Pflanzenschutzanwendung der Geräteprüfpflicht nach Richtlinie 2009/128/EG und unter Einhaltung des Pflanzenschutzmittelgesetzes. Das gilt natürlich NUR, wenn die Geräte auch tatsächlich Pflanzenschutzmittel, kurz PSM, ausbringen. Dazu muss man wissen, welches Mittel ein PSM ist und welches nicht. Denn eine Ausbringung von z.B. Zwischenfrüchten, Untersaaten, etc. ist nach wie vor auch ohne Prüfplakette zulässig. Hierzu gibt es für jedes Land ein eigenes Register, welches online abgerufen werden kann. Ist das auszubringende Medium in dieser Liste angeführt, dann fällt es in die Kategorie PSM und das Ausbringungsgerät ist zu überprüfen.

Österreich: https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/faces/main?_afrLoop=659991532529110&_afr WindowMode=0&_adf.ctrl-state=n9r7u750v_34

Deutschland: https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01 _ZugelPSM/01_OnlineDatenbank/psm_onlineDB_node.html

Europaweit: https://www.eppo.int/ACTIVITIES/plant_protection_products/registered_products