Gegenentwurf zu Volksinitiative Massentierhaltung
Gestern wurde der Gegenentwurf vorgestellt. Demnach will der Bundesrat die tierfreundliche Unterbringung, den regelmäßigen Auslauf sowie die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern, wie es die Initiative vorschlägt. In diesen Bereichen sollen die Mindestanforderungen für alle Nutztiere angehoben werden. Der Gegenentwurf sieht zudem vor, den Schutz des Wohlergehens als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufzunehmen. Der Bundesrat verzichtet allerdings darauf, private Bio-Standards in die Verfassung aufzunehmen. Die Anwendung dieser Standards auf Importe wäre unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer umsetzbar, so die Argumentation.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat den Gegenvorschlag des Bundesrates bereits gestern kritisiert. „Obwohl unser Land eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt hat sowie limitierte Tierbestände bei Schweinen, Geflügel und Kälbern bereits bestehen, sieht die Regierung weitergehende Vorgaben vor“, heißt es in einer ersten Reaktion des SBV.
„Alle neuen Bestimmungen gelten nur für die inländische Produktion. Die Importe werden einmal mehr ausgeklammert. Damit verteuert der Bundesrat einseitig die einheimische Produktion und schwächt deren Konkurrenzfähigkeit weiter.“