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Geflügelhalter in Teilen von NÖ zu Vorsicht angehalten

Am 4. Februar wurde bei einem tot aufgefundenen Schwan in Klosterneuburg das Geflügelpest-Virus diagnostiziert. Es handelt sich hierbei um den ersten Nachweis der hoch pathogenen aviären Influenza in Österreich seit dem Jahr 2017. Der derzeit festgestellte Stamm (H5N8) ist für den Menschen ungefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.“Der erste Fall der Geflügelpest wurde nun aufgrund der bereits bisher geltenden umfangreichen Schutzmaßnahmen in Österreich bestätigt. Wir ersuchen die heimischen Geflügelhalter deshalb verstärkt um konsequente Einhaltung der einzelnen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen“, erklären das Gesundheits- und das Landwirtschaftsministerium in einer Aussendung.

Das Gesundheitsministerium hat alle nötigen Vorkehrungen getroffen. Der Fundort liegt in einem Bereich, der bereits im Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde und seither genau beobachtet wird. Zudem besteht intensiver Kontakt zur Wirtschaft und Landwirtschaft, insbesondere zur Geflügelbranche, die über den Vogelgrippefall bereits informiert wurde.

In den Risikogebieten gilt für Geflügelhalter: In gemischten Betrieben soll die Haltung der Enten und Gänse getrennt von übrigem Geflügel sowie die Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen erfolgen. Eine Ausnahme von der Stallhaltung ist möglich, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.

Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein. Verschärft werden auch die hygienischen Sicherheitsmaßnahmen, Reinigung und Desinfektion müssen mit besonderer Sorgfalt vorgenommen werden. Der Behörde (Amtstierarzt) ist zu melden, wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20%, ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht oder wenn die Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche ist.

Die Landwirtschaftskammer Österreich rät den heimischen Geflügelhaltern zu erhöhter Vorsicht und verweist in diesem Zusammenhang auf die LFI-Broschüre „Biosicherheit Geflügel“. Sie umfasst alle Maßnahmen, um die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Infektionserregern zu minimieren und damit die Tiere gesund zu erhalten