Frist für Herbstantrag endet kommende Woche
Die Antragstellung für den ÖPUL-Herbstantrag (HA) 2017 ist noch bis 15. Dezember möglich. Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ mussten den HA bereits bis spätestens 16. Oktober online einreichen. In die einjährigen Maßnahmen „Tierschutz – Weide“, „Tierschutz – Stallhaltung“, „Natura 2000 – Landwirtschaft“ und „Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft“ kann neu eingestiegen werden. Ein Umstieg in bestimmte höherwertige ÖPUL-Maßnahmen (z. B. von „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ in „Biologische Wirtschaftsweise“) ist ebenso noch möglich (letztmalig mit HA 2018 für das Antragsjahr 2019).
Zum spätesten Einreichtermin gibt es keine Nachfrist. Um die geplante ÖPUL-Prämie für das Antragsjahr 2018 zu erhalten, darf der Termin 15. Dezember nicht versäumt werden. Ein Umstieg in eine höherwertige Maßnahme kann nur bis spätestens 31. Dezember storniert werden, da danach die neue Verpflichtung bereits zu laufen beginnt.
Für zahlreiche mehrjährige Maßnahmen des ÖPUL 2015 besteht mit dem HA 2017 keine Möglichkeit mehr, neu einzusteigen. Bei Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen im HA 2017 wird daher auch mit einem Hinweis generell darüber informiert, dass ab dem HA 2017 nur mehr die Möglichkeit besteht, in höherwertige Maßnahmen umzusteigen oder mittels Antrag auf Maßnahmenübernahme bestehende mehrjährige Verpflichtungen von einem anderen Betrieb zu übernehmen. Die Beantragung von Maßnahmen ist nur dann erforderlich, wenn an diesen noch nicht gültig teilgenommen wird. Wurden die gewünschten Maßnahmen bereits in einem vorhergehenden Herbstantrag beantragt und ist dafür eine laufende Verpflichtung zustande gekommen, so ist keine neuerliche Antragstellung nötig.
Die Abgabe des HA – inklusive aller Beilagen – ist ausschließlich online möglich. Die Erfassung der Daten erfolgt entweder durch die Antragstellerin sowie den Antragsteller selbst mit Betriebsnummer und PIN-Code beziehungsweise Handy-Signatur unter www.eama.at oder durch Inanspruchnahme eines Dienstleisters, zum Beispiel der Bezirksbauernkammer.