EU-Kommission: Glyphosat-Totalverbot rechtswidrig
Das Anfang Juli 2019 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT im österreichischen Nationalrat beschlossene Totalverbot des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat würde klar gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Das teilte Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, in einer schriftlichen Stellungnahme auf eine Anfrage des EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber mit, berichtet die „Bauernzeitung“.
Die Beantwortung von Andriukaitis fallr eindeutig aus: „Die Kommission hat die Genehmigung von Glyphosat um fünf Jahre bis 15. Dezember 2022 verlängert, nachdem eine wissenschaftliche Bewertung ergeben hat, dass davon ausgegangen werden kann, dass Glyphosat enthaltende Pflanzenschutzmittel ohne Sicherheitsbedenken angewendet werden können, wenn alle vorgeschriebenen Bedingungen eingehalten werden.“
Die Mitgliedstaaten könnten im Rahmen der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auch Maßnahmen treffen, um in nichtdiskriminierender Weise dem Einsatz von weniger risikoreichen Präparaten in bestimmten Gebieten den Vorzug zu geben oder die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel durch nicht berufliche Verwender zu beschränken, um eine gefährliche Handhabung zu vermeiden, so der EU-Kommissar. „Österreich hat bisher keinen Entwurf eines Rechtsakts über ein Verbot des Inverkehrbringens von Glyphosat enthaltenden Pflanzenschutzmitteln notifiziert. Daher liegt ein Verstoß gegen das Unionsrecht vor, wenn eine Maßnahme, die der EU-Kommission hätte mitgeteilt werden müssen, ohne vorherige Notifizierung angenommen wird. Ein generelles Verbot außerhalb dieses Rechtsrahmens würde dem EU-Recht zuwiderlaufen.“
Für Bernhuber, der für den Bauernbund ins EU-Parlament eingezogen ist, bestätigt das ihm übermittelte Schreiben der EU-Kommission, dass das auf Drängen von SPÖ und FPÖ beschlossene „Husch-Pfusch-Gesetz“ nicht umgesetzt werden darf. Wie berichtet, hatten Landwirtschaftsvertreter zuvor eindringlich vor diesem Beschluss im Nationalrat gewarnt und darauf hingewiesen, dass ein generelles Verbot von Glyphosat in Österreich auch einen Wettbewerbsnachteil für die heimischen Bäuerinnen und Bauern bedeute. Eine Initiative der ÖVP, die auf ein Glyphosat-Verbot auf öffentlichen Flächen und bei nicht beruflicher Verwendung abzielte, war in der Minderheit geblieben.