EU genehmigt Verarbeitung von acht GVO-Sorten
Ein Paket von acht verschiedenen gentechnisch veränderten (GV) Sorten bekommt von der EU-Kommission die Zulassung. Es geht vor allem um Mais, aber auch um Soja und Raps für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel. Die Genehmigung bezieht sich auf den Import und die Verarbeitung der GV-Ware in der EU. Der Anbau bleibt verboten.
Im Einzelnen ging es um die GV-Maissorten MZHG0JG, MON 89034 x 1507 x NK603 x DAS-40278-9, MON 89034 x 1507 x MON 88017 x 59122 x DAS-40278-9 und Bt11 x MIR162 x MIR604 x 1507 x 5307 x GA21.
Weiterhin wurde die Zulassung für die GV-Sojasorten MON 89788 und A2704-12 sowie für die GV-Baumwolle LLCotton25 und GV-Raps T45 verlängert.
Die Neu- und Wiederzulassungen gelten für zehn Jahre. In allen Fällen haben sich die EU-Mitgliedstaaten nicht mit der notwendigen qualifizierten Mehrheit für die GV-Sorten ausgesprochen. Die EU-Kommission hat daraufhin das Verfahren ohne die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen. Darin wird ein demokratisches Defizit gesehen. Deshalb fordert das Europaparlament, alle laufenden Zulassungsverfahren ruhen zu lassen und erst einmal das Regelwerk zu überarbeiten.