Erleichterungen für Schlachtung am Hof
Durch eine Gesetzesänderung der EU im Sommer 2021 ergaben sich neue Möglichkeiten der Schlachtung direkt am bäuerlichen Betrieb: Seit diesem Zeitpunkt ist es gesetzlich erlaubt, Tiere am Herkunftsbetrieb zu schlachten, ohne dafür selbst einen zugelassenen Schlachtraum haben zu müssen. Man bezeichnet diesen Vorgang als „teilmobil“.
Die teilmobile Schlachtung bietet eine stressfreie Alternative, bei der die Tiere nicht lebend für den Transport verladen werden müssen und in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. „Landwirte, die sich intensiv um ihre Tiere kümmern und deren Wohlbefinden sicherstellen möchten, schätzen diese Möglichkeit besonders. Sie haben sich zeitlebens um ihre Tiere gekümmert und darauf geachtet, dass diese genügend Auslauf und eine angemessene Fütterung erhalten, um eine möglichst hohe Fleischqualität zu erhalten. Wenn man diese Tiere nun in den Schlachthof bringt, bedeutet das unnötigen Stress. Durch die Möglichkeit, das Tier in seiner vertrauten Umgebung zu schlachten, entfällt das Einfangen, Treiben, Verladen und Transportieren. Das System der teilmobilen Schlachtung ist deswegen so innovativ, da es keinen zugelassenen Schlachtraum mehr auf dem Betrieb erfordert“, erläutert Franz Waldenberger, Präsident der LK-OÖ.
„Im EU-Lebensmittelrecht kommt der Begriff der mobilen Schlachtanlage schon seit langem vor, zielt aber auf solche Schlachtbetriebe ab, die in ihrer Gesamtheit mobil sind, etwa als Aufbau auf einem Sattel-LKW. In Österreich haben sich diese nicht etabliert. Mit der Idee, nur den ersten Teil der Schlachtung direkt vor Ort durchzuführen, ansonsten aber wie gewohnt im bestehenden Betrieb weiterzuarbeiten, konnte eine Möglichkeit zur weitgehend stressfreien Schlachtung gefunden werden, da diese im gewohnten Umfeld des Schlachttieres beginnt und somit der Lebendtiertransport entfällt“, erläutert Thomas Hain, Landesveterinärdirektor in OÖ.