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DAC-Familie bekommt Zuwachs

Die Wachau ist ab sofort DAC-Weinbaugebiet. Nach eingehenden Überlegungen und Konsensfindung legte die Wachau einen DAC-Verordnungsentwurf im Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vor, der nun von der zuständigen Bundesministerin Elisabeth Köstinger unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wachau DAC“ die bereits 15. ihrer Art in Österreich, die auf den drei Ebenen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein gilt. Die Winzer verpflichten sich dabei auf allen Ebenen zur Handlese. Steinfeder, Federspiel und Smaragd bleiben erhalten. „Mit der Wachau haben wir nun ein weiteres wichtiges Mitglied in der österreichischen DAC-Familie“, zeigt sich Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM), erfreut. „Damit setzt Österreichs Weinwirtschaft den nächsten Schritt auf dem Weg des Herkunftsmarketings. Dieser bewährt sich nun bereits seit 17 Jahren und erfreut sich auch international großer Anerkennung.“Auf der Ebene der Gebietsweine sind 17 weiße und auch rote Rebsorten von Grünem Veltliner und Riesling über Muskateller und Sauvignon Blanc bis zu Pinot Noir und St. Laurent zulässig. Auch Gemischter Satz und Cuvées sind möglich. Diese Weine tragen den Namen des Gebiets in Verbindung mit „DAC“ auf dem Etikett. Die Trauben dürfen aus dem ganzen Weinbaugebiet Wachau stammen.

Für Ortsweine sieht die Wachau in ihrer DAC-Verordnung 22 geschützte Ortsangaben vor. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich dabei auf neun: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc und Traminer. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden.

Für Riedenweine sind die renommiertesten Wachauer Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling aus 157 definierten Lagen erlaubt. „Wachau DAC“-Weine mit der Angabe einer Ried am Etikett dürfen in keiner Weise angereichert werden und – ebenso wie Ortsweine – keinen oder einen kaum merkbaren Holzton aufweisen.

Durch das lückenlose Herkunftskonzept profitiere der Konsument von mehr Transparenz und Herkunftswahrheit. „Es rückt die Herkunft vollends in den Mittelpunkt. ‚Wachau DAC‘ ist geografischer Herkunftsschutz bis in die kleinste Einheit: die Riede“, sagt Anton Bodenstein, Obmann des Regionalen Weinkomitees Wachau.

Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn auf einem Weinetikett der Name eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden, teilt die ÖWM mit.