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Biomasse-Grundsatzgesetz: Bundesländer am Zug

Nach langem Hin und Her wurde das Biomasse-Grundsatzgesetz auch im Bundesrat beschlossen. Damit ist der Grundstein für befristete Nachfolgetarife für 47 betroffene Holzkraftwerke gelegt. „Es ist bedauerlich, dass ein solcher Kraftakt nötig war, um die Ökostromproduktion der Holzkraftwerke zu sichern. Leider hat sich auch diesmal die sozialdemokratische Fraktion nicht für den bedeutenden heimischen Energieträger ausgesprochen“, erklärt der Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes (ÖBMV), Franz Titschenbacher. „Nun liegt der Ball bei den Bundesländern, die rasch die entsprechenden Ausführungsgesetze beschließen müssen, sonst kommt es statt eines Ausbaus zu einem Rückbau von erneuerbaren Energien.“ Titschenbacher hält fest, dass die Regelung nur eine Übergangslösung darstellt, bis das „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) beschlossen wird. „Wir brauchen dringend das neue EAG, doch eines ist jetzt schon klar: Eine Energiewende ohne energetische Biomassenutzung wird es nicht geben“, so der ÖBMV-Präsident.