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Bereits 1400 Gastronomen deklarieren Herkunft

In den letzten Tagen kam es zu hitzigen Diskussionen rund um die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie. Was jedoch Wenige wissen: Gastrobetriebe, die das AMA Genuss Region-Zeichen führen, setzen die Qualitäts- und Herkunftskennzeichnung bereits freiwillig um. Rund 1.400 Partnerbetriebe deklarieren freiwillig, woher ihre Zutaten kommen und kaufen überwiegend regional ein.

Rund 3,5 Millionen Mahlzeiten wurden 2022 täglich außer Haus konsumiert. 40% davon entfielen auf die Gemeinschaftsverpflegung. Für diesen Bereich gilt ab 1. September 2023 auch die verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Für die restlichen 60% der Außer-Haus-Verpflegung, insbesondere für die Gastronomie (35%), gilt diese Regelung nicht. Dies ist auch der Grund für die Diskussion.

„Wir haben bereits 2020 eine Betriebszertifizierung – die AMA Genuss Region – eingeführt, die eine freiwillige Verpflichtung zur Qualitäts- und Herkunftskennzeichnung für Gastronomiebetriebe enthält“, erklärt AMA-Marketing Geschäftsführerin Christina Mutenthaler-Sipek.

„Unsere AMA Genuss Region-Partnerbetriebe zeigen, dass eine Kennzeichnung durchaus mit mäßigem bürokratischem Aufwand möglich ist. Wir sind sehr stolz auf Betriebe, die ihren Gästen eine größtmögliche Transparenz über die verwendeten Rohstoffe bieten“, freut sich Mutenthaler-Sipek über den Erfolg des Siegels.

AMA Genuss Region ist ein staatlich anerkanntes Gütesiegel und garantiert Qualität und klare Herkunft bei bäuerlichen Direktvermarktern, Manufakturen, Gastronomen und in der Hotellerie. Basis für die Auszeichnung sind die Richtlinien für das von der EU anerkannte Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem.

Eine Richtlinie legt eine Reihe von Parametern für die Gastronomie fest. Die wichtigsten Eckpunkte sind: Qualität, regionale Herkunft und Kontrolle. Partnerbetriebe verpflichten sich, Rohstoffe wie Fleisch, Milch und Milchprodukte, Eier, Erdäpfel, Obst und Gemüse sowie Wild und Fisch nachweislich aus den von ihnen festgelegten Regionen zu beziehen. Bei den regional zu beziehenden Produktkategorien sind die Herkunft und gegebenenfalls die Produktionsweise anzugeben. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten für die Deklaration: in der Hauptspeisekarte und/oder in einer Sonder- oder Zusatzspeisekarte und/oder in Form eines Tischaufstellers und/oder als Aushang, der für Gäste gut sichtbar angebracht ist und/oder in digitalen Medien. Sämtliche teilnehmenden Gastronomiebetriebe sind unter www.genussregionen.at zu finden.