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Aufregung um Chlorpyrifosverbot

Das Insektizid Chlorpyrifos ist seit Kurzem in der EU verboten. Jetzt wird auch die Regelung für Rückstände in Nahrungs- und Futtermitteln angepasst. Im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungsmittel und Futtermittel (PAFF) stimmten die EU-Mitgliedstaaten für neue höchstzulässige Rückstandswerte (MRL) an der Nachweisgrenze, was einem Verbot gleichkommt. Während die Zulassung für Chlorpyrifos im Jänner endete, dürfen Lagerbestände noch drei Monate lang verkauft und verwendet werden. Mit der Übergangsfrist von drei Monaten dürfen nun auch keine Lebens- und Futtermittel mehr mit Rückständen von Chlorpyrifos verkauft werden. Das Verbot gilt für Produkte aus der EU und für importierte Ware. Der Wirkstoff schädigt nach Einschätzung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) das Erbgut und die Nerven, besonders bei Kindern. Der deutsche Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (Grüne) hatte im Vorfeld zur Entscheidung im PAFF-Ausschuss vor Ausnahmen für Importe und einer Aufweichung des Verbots gewarnt. Es sei gut, dass der nächste Schritt nach dem Anwendungsverbot nun beschlossen sei, teilte der Abgeordnete nach der Sitzung mit. Gleichzeitig wirft Ebner der deutschen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vor, sie sei bereit, notfalls auf die Nulltoleranz bei Importen im Sinne des Handels zu verzichten. Deutschland hat im PAFF-Ausschuss aber dem Rückstandswert für Chlorpyrifos an der Nachweisgrenze für Importe zugestimmt.