Antibiotika bei Nutztieren sollen begrenzt werden
Das EU-Parlament hat Maßnahmen zur Begrenzung des Einsatzes von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben zugestimmt. Tierarzneimittel dürften unter keinen Umständen zum Ausgleich für schlechte Bedingungen in der Tierzucht eingesetzt werden, betonten die Abgeordneten. Das Gesetz soll die Verwendung von antimikrobiellen Mitteln als vorbeugende Maßnahme, wenn keine klinischen Anzeichen einer Infektion vorliegen, auf einzelne Tiere beschränken und nicht mehr bei Tiergruppen zulassen. Die Medikamente sollen nur dann verwendet werden, wenn dies von einem Tierarzt ausführlich gerechtfertigt wird – in Fällen mit hohem Infektionsrisiko.
Die metaphylaktische Verwendung (Behandlung einer Gruppe von Tieren, wenn nur eines Anzeichen einer Infektion aufweist) sollte ein letzter Ausweg sein und nur dann erfolgen, wenn ein Tierarzt eine Infektion diagnostiziert und die Antibiotika verschrieben hat, so die Regelung. Zur verbesserten Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen würde das Gesetz die EU-Kommission ermächtigen, bestimmte Antibiotika zu bestimmen, die nur noch bei Menschen eingesetzt werden dürfen.
Wie von den Abgeordneten vorgeschlagen, schreibt der Text auch vor, dass importierte Lebensmittel den EU-Normen entsprechen müssen und dass Antibiotika nicht zur Förderung des Wachstums von Tieren verwendet werden dürfen.
Zur Förderung der Erforschung neuer antimikrobieller Mittel sieht die neue Regelung Anreize vor, wie etwa längere Schutzzeiträume für die technische Dokumentation neuer Arzneimittel, den Schutz geschäftlicher Interessen an innovativen Wirkstoffen und den Schutz von erheblichen Investitionen in Daten, die erhoben werden, um ein bestehendes antimikrobielles Produkt zu verbessern oder es auf dem Markt zu halten.