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AMA-Gütesiegel für Blumen und Zierpflanzen

 

Das AMA-Gütesiegel mit dem grünen Blütenkranz kennzeichnet Pflanzen aus regionaler Herkunft sowie standortgerechter und ressourcenschonender Produktion. Analog zu den etablieren Produktgruppen baute die AMA-Marketing ein stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem für Blumen und Zierpflanzen auf. „Seit 25 Jahren dient das AMA-Gütesiegel als verlässliche Orientierung für überdurchschnittliche und nachvollziehbare Qualität sowie unabhängige Kontrolle von Lebensmitteln. Unser gesetzlicher Auftrag zur Qualitätssicherung umfasst auch landwirtschaftliche Produktionszweige außerhalb der Lebensmittelproduktion. Für den Sektor des Zierpflanzenbaus haben wir im vergangenen Jahr ein System entwickelt, das die Qualität und Herkunft absichert. Davon profitieren die teilnehmenden Gärtner und deren Verkaufsgeschäfte, der Handel und insbesondere die Konsumenten “, erklärt Martin Greßl, Leiter des AMA-Qualitätsmanagements. Qualitätskriterien für AMA-Gütesiegel-Pflanzen

Die Anforderungen der AMA-Richtlinien garantieren höhere als die gesetzlichen Qualitätsstandards. Pflanzen mit dem AMA-Gütesiegel müssen möglichst frei von Schädlingen, Krankheiten und Verletzungen sein. Ein gutes Wurzelbild und ausreichende Standfestigkeit sind vorgeschrieben. Abgestorbene Pflanzenteile müssen fachgerecht entfernt werden. Eine optimale Düngeversorgung gewährleistet, dass sich die Pflanzen zu Hause gut weiterentwickeln. Sie dürfen weder mangelernährt noch überversorgt sein.

Klare Herkunftsregelung Pflanzen mit dem AMA-Gütesiegel und der Regionsbezeichnung AUSTRIA sind garantiert in dieser Region gewachsen. Sie wurden hier getopft, kultiviert, sortiert und verpackt. Blumen und Zierpflanzen mit dem AMA-Gütesiegel sind unter den klimatischen Bedingungen der jeweiligen Region gewachsen. Damit sind standortangepasste Pflanzen besonders vital.

Der sorgfältige und schonende Umgang mit Ressourcen ist die Basis für die Produktion von Blumen und Zierpflanzen. Die Gärtnereien müssen aufzeichnen, wo und wofür Energie verbraucht wird und daraus Maßnahmen zur Gewährleistung bestmöglicher Energieeffizienz ableiten. Gleiches gilt für die sorgsame Nutzung von Wasser. Auch dazu muss ein Konzept aufliegen. Fachleute unterstützen die Betriebe beim ressourcenschonenden Wasser- und Energiemanagement. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist genau geregelt und wird regelmäßig kontrolliert. Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn es unbedingt notwendig ist; auch dann gelten strenge Auflagen. Pflanzenschutzmittel müssen sicher gelagert, ihre Anwendung muss genau dokumentiert werden. Die Abdrift bei der Ausbringung soll minimiert werden. Die Teilnehmer müssen einschlägige Schulungen und Weiterbildungen nachweisen können.

Verpflichtende Kennzeichnungen und Dokumentationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen für lückenlose Nachvollziehbarkeit. Alle Produktionsschritte werden regelmäßig durch unabhängige und fachlich versierte Kontrollorgane überprüft.

Die neue Richtlinie umfasst Kriterien für Beet- und Balkonblumen, Topf- und Zimmerpflanzen, Stauden und Gehölze, Gemüsejungpflanzen und Topfkräuter. Schnittblumen sind vom Geltungsbereich ausgenommen, da es für diese zurzeit keine ausreichende Möglichkeit einer lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Herkunft gibt. Aktuell nehmen fünf Gärtnereien an der Richtlinie teil, drei aus Niederösterreich, ein Betrieb aus der Steiermark und einer aus dem Burgenland.