LK-OÖ fordert geändertes Abfallrecht
Auf den Wiesen und Feldern müssen Grundeigentümer selbst für die Entsorgung des Abfalls aufkommen, wenn wie in den allermeisten Fällen der Verursacher nicht festzustellen ist. Anders ist die Regelung im Wald: Die Gemeinde muss im Wald abgelagerten Abfall auf ihre Kosten entfernen, wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann. „Eine vergleichbare Regelung kannte früher auch das OÖ Abfallwirtschaftsgesetz: Abfall, der von Dritten auf Privatgrundstücken abgelagert wurde, war auf Kosten der Gemeinde beziehungsweise der Straßenverwaltung zu entsorgen. Nur wenn der Grundeigentümer der Ablagerung zugestimmt oder sie geduldet hat, war er heranzuziehen. Wir fordern nun, das Abfallwirtschaftsgesetz wieder entsprechend zu ändern: Die Grundstückseigentümer müssen von der Entsorgungspflicht befreit werden. Die anfallenden Entsorgungskosten dürfen weder den Grundstückseigentümern noch den Gemeinden zufallen – dafür sind klare und nachvollziehbare Entschädigungsflüsse vom Gesetzgeber festzulegen“, stellt LK OÖ-Präsidentin Michaela Langer–Weninger fest.
Im Zuge der „Hui statt Pfui“-Aktion waren heuer zum zweiten Mal Landjugendliche aus ganz Oberösterreich unter Einhaltung der Corona-Regeln und mit Abstand für die Umwelt unterwegs. Dabei wurden die Mitglieder aufgerufen, ihre Spaziergänge mit dem Einsammeln von Müll zu verbinden. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Landjugendliche aus über 80 Ortsgruppen haben sich an dieser Aktion beteiligt und kiloweise Müll gesammelt.