Inflationsausgleich bleibt dem EU-Agrarbudget verwehrt
Der EU-Agrarhaushalt und zusätzliche Corona-Hilfen sind beschlossene Sache. Die EU-Staats- und Regierungschefs einigten sich auf dem Gipfel in Brüssel einstimmig auf den Finanzrahmen für die kommenden Jahre. Polen und Ungarn zogen ihr Veto zurück und akzeptieren, dass die Vergabe der Mittel zukünftig an die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien geknüpft wird. Der EU-Haushalt für den Agrarsektor verharrt auf heutiger Höhe, wenn auch der von der Branche geforderte Inflationsausgleich verwehrt wurde.Über den EU-Agrarhaushalt hinaus werden in den kommenden beiden Jahren 8 Mrd. Euro an Corona-Hilfen zur Verfügung gestellt, 30% davon im Jahr 2021. Die anderen 70% der Corona-Hilfen soll es 2022 geben. Gut ein Drittel der Summen sollen für Klima-, Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen im Rahmen der ländlichen Förderprogramme ausgegeben werden. 55% der Corona-Hilfen sind für Maßnahmen der sozialen und digitalen Transformation vorgesehen. Diese sollen dazu beitragen, den Übergang zur Präzisionslandwirtschaft und Digitalisierung in ländlichen Gebieten voranzubringen und die regionalen Märkte zu stärken.
Weiterhin verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, die Sanktionen für Russland wegen der Annexion der Krim um ein halbes Jahr bis Juli 2021 zu verlängern. Im Gegenzug wird auch Russland sein Embargo für die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU verlängern.
Im Grunde waren sich die Staats- und Regierungschefs schnell einig, dass die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55% vermindert werden sollen. Polen, Ungarn und Tschechien fordern aber zusätzliche Mittel aus dem EU-Haushalt, um ihre kohlebasierte Energiewirtschaft umzustellen. Das zog die Debatte auf dem EU-Gipfel in der Nacht zum Freitag in die Länge.