Antrag auf Umsatzersatz jetzt stellen
Neben dem PIN-Code ist es auch möglich, mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine LFBIS-Nummer der Statistik Austria und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.
Wer noch keinen PIN-Code hat, kann diesen unter https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen anfordern. Der PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt. Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.
Für noch nicht bei der AMA registrierte Förderungswerber (nur Privatzimmervermieter ohne landwirtschaftliche Betriebsnummer) erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten: Der erste Schritt ist die Registrierung bei der AMA. Dazu ist das Onlineformular auszufüllen und abzusenden. Diese Daten werden in der AMA erfasst und es wird eine Kundennummer per E-Mail mitgeteilt. Aus Sicherheitsgründen wird der für den Einstieg notwendige PIN-Code am Postweg zugestellt. Danach kann mit der Kundennummer und dem PIN-Code unter www.eama.at der Antrag auf eine Zahlung aus dem Härtefallfonds gestellt werden.
Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, sind die Mitarbeiter der AMA unter E-Mail einstiegshilfe@ama.gv.at und für fachliche Fragen unter E-Mail le-projekte@ama.gv.at sowie unter 050 3151 99 zu erreichen.