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Strasser macht der Milch die Mauer

 

Milch, Joghurt, Rahm, Butter und Käse sind gesetzlich geschützte Begriffe, die derzeit nur aus dem Gemelk von Tieren stammen dürfen. Über diese Begriffe stimmt das EU-Parlament im Oktober ab. Großkonzerne versuchen gemeinsam mit Tier- und Umweltschutzorganisationen den Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte auf EU-Ebene zu kippen. Es ging ein brisanter Brief an die EU-Abgeordneten. Bauernbund-Präsident Abg. z. NR DI Georg Strasser gefällt dieses Vorhaben gar nicht: „Fällt der Schutz für Milch, dürfen auch künstlich hergestellte Imitate, wie ein Sojadrink oder Haferschleim legal als Milch verkauft werden. Das ist nicht nur eine blanke Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern gefährdet auch die ursprüngliche Form der Milchproduktion!“

Dem Bauernbund-Präsidenten geht es nicht darum, Imitate schlecht zu machen, sondern um eine eindeutige Kennzeichnung. „Neue Konsummuster bieten auch neue Absatzchancen für die Bauernfamilien. Jedoch braucht es eine ehrliche Kennzeichnung“, unterstreicht Strasser. Der Schutz für die Bezeichnung von Milch und Milchprodukten ist im EU-Recht festgelegt. 2017 bestätigte der Europäische Gerichtshof das mit einem Urteil. Mitte Oktober dieses Jahres soll das EU-Parlament im Rahmen einer Reform der Agrarmarktordnung über den Fortbestand des Bezeichnungsschutzes für Milch- und Milchprodukte abstimmen.

Lebensmittelkonzerne versuchen bereits jetzt ihre Imitate als gleichwertiges „Milch“-Produkt im Handel zu platzieren. Bei der Herstellung solcher Imitate werden oft Produktionsmethoden gewählt, die in der österreichischen Milchwirtschaft seit langem verpönt sind: Die Verwendung von Palmöl, Gentechnik oder künstliche Zusatzstoffe. „Künstlich oder pflanzlich hergestellte Imitate dürfen nicht unter demselben Begriff wie tierische Lebensmittel geführt werden. Das würde die Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre führen und die aufgebaute Qualitätsstrategie heimischer Familienbetriebe konterkarieren“, schlägt Strasser Alarm. Höchste Umwelt-, Tier- und Qualitätsstandards zeichnen die heimische Landwirtschaft aus. „Darf nun auch ein Sojatrunk oder Haferschleim als Milch bezeichnet werden, gefährdet das nicht nur die Existenz heimischer Bäuerinnen und Bauern, sondern auch die Glaubhaftigkeit dessen, was auf der Milchpackung steht“, so Strasser.