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Alte Bio-Verordnung bekommt Gnadenfrist

Lang hat es gedauert, bis die Reform der EU-Bio-Verordnung unter Dach und Fach war. Jetzt verzögert sich das Inkrafttreten der Verordnung, denn die Europäische Kommission schlägt auf allgemeinen Wunsch hin den 1. Jänner 2022 dafür vor. Die Verschiebung um ein Jahr solle dem Sektor und den EU-Mitgliedstaaten einen reibungslosen Übergang zwischen den geltenden und den künftigen Rechtsvorschriften gewährleisten, teilt die EU-Kommission mit. Sie will einiges unternehmen, um die Bio-Landwirtschaft in der EU zu fördern.Anfang 2021 möchte die EU-Kommission einen Aktionsplan für den Sektor vorstellen, der drei Ziele umfassen soll: die Ankurbelung der Nachfrage nach biologischen Erzeugnissen unter Wahrung des Verbrauchervertrauens, die Förderung des Anstiegs der biologisch bewirtschafteten Flächen in der EU und die Stärkung der Rolle der biologischen Produktion bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes. Um Anregungen für ihren Aktionsplan zu bekommen, sollen in einer öffentlichen Konsultation Bürger, nationale Behörden und betroffene Akteure ihre Meinung äußern: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/. Der Fragebogen ist für zwölf Wochen bis zum 27. November 2020 online zugänglich. Nach dem Green Deal der EU-Kommission soll die biologisch bewirtschaftete Fläche in der Union bis zum Jahr 2030 auf 25% steigen.

Bio Austria begrüßt diese Entscheidung der Kommission ausdrücklich. „Nur eine Verschiebung gewährleistet, dass die noch ausstehenden Regeln für die Bio-Akteure in Europa und darüber hinaus gewissenhaft ausgearbeitet und – insbesondere vor dem Hintergrund der Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie – umgesetzt werden können“, betont Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann in einer ersten Reaktion.