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Deutsches Gesetz soll Händlermacht stutzen

Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel sowie die damit verbundene Marktmacht der Händler führt immer wieder zu Situationen, in denen die Lieferanten mit grenzwertigen und teilweise auch unlauteren Forderungen konfrontiert werden. In der Regel lassen sich die Hersteller auf diese ein, um ihren Platz im Regal der Supermärkte nicht zu gefährden, wie die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) berichtet. Der Spitzenverband der Ernährungsindustrie begrüßt daher das neue Agrarmarktstrukturgesetz, das darauf ausgerichtet ist, unlauteren Handelspraktiken entgegenzuwirken. Allerdings fordert der Verband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf ein ambitioniertes Vorgehen, das über eine „Eins-zu-eins-Umsetzung“ der „EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette“ hinausgeht, meldet Dow Jones News.

„Das Gesetz muss gewährleisten, dass alle Lebensmittel sowie alle Nahrungsmittelhersteller, unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze, in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes einbezogen werden. Das tut es momentan noch nicht“, sagt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE. Darüber hinaus fordert der Spitzenverband, alle Handelspraktiken, die von der EU-Richtlinie als unlauter qualifiziert werden, zu verbieten, und zwar unabhängig davon, ob sie vereinbart worden sind. „Aufgrund der Marktmacht der führenden Lebensmittelhändler werden die Lieferanten im Zweifel immer zu entsprechenden vertraglichen Zugeständnissen bereit sein, um ihre Lieferungen sicherstellen zu können. Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber hier Schutz gewährleisten“, fordert Feller.