Saisonierkontingente werden künftig flexibler gehandhabt
Das Sozialministerium hat heute den Entwurf für die Saisonierskontingent-Verordnung in Begutachtung geschickt. Für den Tourismus stehen ganzjährig 1.263 Kontingentplätze zur Verfügung, das Kontingent für die Land- und Forstwirtschaft beträgt 2.727, zusätzlich gibt es 288 flexible Plätze für Erntehelfer. Laut Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger bringt die neue Regelung „eine notwendige und schon lange geforderte Flexibilität für die Betriebe“.
„Die neue Saisonierskontingent-Verordnung ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung, um die betroffenen Branchen direkt zu entlasten. Im Unterschied zu bisher gibt es nicht mehr verschiedene Verordnungen zu Winter- und Sommerkontingenten, sondern alle drei bestehenden Verordnungen werden erstmals zusammengeführt. Zudem werden alle Kontingente um 4,5% erhöht und damit bekommen die Betriebe erstmals Planungssicherheit für ein ganzes Jahr“, betont Köstinger und dankt in diesem Zusammenhang Sozialministerin Beate Hartinger-Klein für die Zusammenarbeit beim Zustandebringen dieser Verordnung. Sie soll eine spürbare Entlastung für die Land- und Forstwirtschaft und den Tourismus bringen, so Köstinger.
Bei der Aufstockung der Kontingente um 4,5% wird beim Tourismus immer die Höchstkontingentszahl herangezogen. Das betrifft bei manchen Bundesländern das Winterkontingent und bei anderen das Sommerkontingent. Zusätzlich wird die Kontingentsausnützung flexibel gestaltet.
„Die neue Verordnung sieht vor, dass wir nicht mehr auf den Monatsstichtag abzielen, sondern auf einen Jahresstichtag. Damit können Kontingente in auslastungsstarken Monaten um bis zu 20% überzogen werden, aber im Gegenzug müssen sie in auslastungsschwachen Monaten reduziert werden. Diese Maßnahme bringt eine notwendige und schon lange geforderte Flexibilität für die Betriebe“, erklärt Köstinger.